Clearingstelle Schulabsentismus

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Clearingstelle Schulabsentismus

Beschreibung

Das Gesundheitsamt hilft Schüler*innen im Rhein-Erft-Kreis, die Schwierigkeiten haben, regelmäßig die Schule zu besuchen und bei damit einhergehenden Problemlagen. Unser Ziel ist es, die Erfüllung der Schulpflicht unter der individuellen Berücksichtigung der psychischen Gesundheit und des Unterstützungsbedarfs des*der jeweiligen Schüler*in zu ermöglichen.

Schulabsentismus umfasst alle Verhaltensmuster, die Schulversäumnisse nach sich ziehen und oft die Gesamtentwicklung von Kindern und Jugendlichen in hohem Maße gefährdet. Mit zunehmender Dauer und Häufigkeit der entschuldigten oder unentschuldigten Fehlzeiten ergeben sich immer weitreichendere Konsequenzen. Um dies zu vermeiden ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren. 

Sie beobachten Schulabsentismus in Ihrem Umfeld? Jede Person, die Anzeichen für ein Fernbleiben von der Schule bemerkt, kann sich an unsere Clearingstelle wenden. Das bedeutet konkret: alle Schüler*innen selbst, Eltern/Sorgeberechtigte und Familienangehörige, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen an Schulen, Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen der Jugendämter, Mitarbeiter*innen von anderen Beratungsstellen etc. Die Beratung ist für jede*n Ratsuchende*n kostenlos.

Im Rahmen der Clearingstelle bieten wir die Klärung von möglichen Ursachen für den Schulabsentismus an. Dies können psychische Belastungen, schulische Über- oder Unterforderung, familiäre Probleme oder Probleme in der Peer-Group, Mobbing etc. sein. Zudem geben wir  Möglichkeiten zum Umgang mit Schulabsentismus an die Hand und zeigen individuelle Problemlösestrategien auf. Die Beratungsgespräche können im Kreishaus Bergheim, in den Schulen oder in Form von Hausbesuchen stattfinden. Sollte sich ein weiterführender Hilfebedarf abzeichnen, vermitteln wir auch zeitnah an unterstützende Institutionen wie beispielsweise Ärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ambulante Psychotherapeut*innen, das Sozialpädiatrische Zentrum Rhein-Erft-Kreis, das Jugendamt oder an andere Beratungsstellen. Dabei unterliegen alle Mitarbeiter*innen der Clearingstelle der Schweigepflicht.

Die Clearingstelle für Schulabsentismus ist Bestandteil des Projekts SeGeL im „Kooperationsverbund Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“, welcher durch den Landschaftsverband Rheinland ins Leben gerufen wurde. Das Projekt startete im September 2020 und ist zunächst auf vier Jahre angelegt.

  • ausgefüllte Anamnesebögen und Schweigepflichtsentbindung (werden vor dem ersten Gespräch an die Eltern/Sorgeberechtigten versendet)
  • alle bisherigen Ganzjahres-Zeugnisse
  • ärztliche und/oder psychologische Vorbefunde
  • Institutionen/Personen, denen keine Schweigepflichtsentbindung von den Eltern/Sorgeberechtigten vorliegt, können wir ausschließlich eine anonymisierte Beratung anbieten.
  • Durch absentes Verhalten in der Schule wird die Schulpflicht nach §37f. SchulG NRW verletzt, aufgrund dessen kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen. Dieses wird durch die Beratungsgespräche in der Clearingstelle nicht grundsätzlich aufgehoben.
  • In einzelnen Fällen erscheint die Überprüfung der Schulfähigkeit sinnvoll; diese muss durch die jeweilige Schule über den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes beantragt werden.
Name Typ Kosten
Beratung $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtung