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Umtausch eines ausländischen EU-Führerscheins oder EWR-Führerscheins
Beschreibung
Umschreibung einer innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworbenen Fahrerlaubnis.
§§ 7, 28, 30 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis, Pass, elektronischer Aufenthaltstitel, ggf. Aufenthaltsgestattung, Duldung
- EU-Kartenführerschein oder EU-Papier-Führerschein mit Karteikarte der ausstellenden Behörde und sämtliche weitere Führerscheine
- ein biometrisches Lichtbild gem. § 5 PassV
- siehe ggf. Verlängerung der Fahrerlaubnis (Lkw, Bus)
Ihre Fahrerlaubnis wird erst umgeschrieben, wenn Sie Ihren Wohnsitz bereits 6 Monate in Deutschland haben.
Sie können Ihren Antrag aber sofort stellen, um die Fahrberechtigung prüfen zu lassen.
Nach Prüfung der Fahrberechtigung wird ersatzweise ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der befristet für 3 Monate nur in Deutschland gültig ist. Der deutsche Karten-Führerschein wird ca. 2 Wochen später direkt durch die Bundesdruckerei zugestellt.
Der Umtausch des Führerscheins kann auch erst durch einen weiteren Besuch in der Führerscheinstelle erfolgen.
Darf ich mit meinem ausländischen EU-Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen?
Grundsätzlich ja, wenn die Fahrerlaubnis im ausstellenden EU-Land gültig ist, es sich nicht um einen Lernführerschein oder anderen vorläufigen Führerschein handelt, zum Zeitpunkt der Ausstellung keine inländische Entscheidung entgegenstand und die EU-Fahrerlaubnis nicht aufgrund eines Drittstaates prüfungsfrei umgeschrieben wurde (§ 28 Abs. 4 FeV).
Lkw- und Busklassen sind entsprechend deutscher Vorschriften befristet, obwohl im ausländischen Führerschein ggf. spätere Gültigkeitsfristen stehen (§ 28 Abs. 3 FeV).
Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich.
Ein Umtausch ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins möglich.
Der Umtausch ist freiwillig, sofern keine gesetzliche Verlängerung von Lkw- oder Busklassen erforderlich ist oder die Gültigkeit des Führerscheins abläuft.
Sollte der Führerschein innerhalb von 2 Jahren erteilt worden sein, unterliegen Sie dem deutschen Probezeitsystem (§ 2a StVG).
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES:
Wenn Sie nicht fließend Deutsch sprechen und verstehen, brauchen Sie für Ihre Besuche in der Führerscheinstelle eine Person, die dolmetscht. Anliegen rund um Ihren Führerschein haben Folgen für Sie, über die wir Sie zuverlässig informieren und beraten können müssen.
Gerne können Sie dazu eine vereidigte dolmetschende Person für Ihre Muttersprache mitbringen.
Diese finden Sie über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Alternativ können Sie auch eine Privatperson mitbringen. Diese Person muss Ihre Muttersprache und Deutsch sicher beherrschen.
50,39 €, einschließlich vorläufigem Führerschein und Direktversand der Karte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnis
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43631 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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