Trinkwasser
Beschreibung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung im Rhein-Erft-Kreis. Hierzu zählen neben der Trinkwasserqualität, die der Wasserversorger an die Verbraucher abgibt, auch die Qualität des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten und Schulen. Auch Einzelbrunnen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, fallen in die Überwachung des Gesundheitsamtes. Die Anforderungen an das Trinkwasser auf Kirmesplätzen, Volksfesten, Jahrmärkten und sonstigen Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auch vom Gesundheitsamt überprüft.
In öffentlichen und gewerblichen Trinkwasser-Installationen wird der Schwerpunkt auf zentrale Warmwasserversorgungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung des Wassers mit Legionellen, Deshalb müssen in allen Einrichtungen mit einem Warmwasserspeicher von 400 Litern und mehr auch Legionellen im Warmwasser untersucht werden, wenn dort Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Wassers kommt.
Die Anzeige zur Nutzung einer Brauchwasseranlage können Sie im Bereich Downloads entnehmen.
- Wasserqualität Stadt Bedburg, Stadt Bergheim, Stadt Kerpen
- Wasserqualität Stadt Frechen Habbelrath und Grefrath
- Wasserqualität Stadt Pulheim und Stadt Frechen (außer Habbelrath und Grefrath)
- Wasserqualität Stadt Wesseling
- Wasserqualität Stadt Brühl
- Wasserqualität Stadt Hürth
- Wasserqualität Stadt Erftstadt
- Trinkwasserverordnung 2001
- Untersuchungsstellen für Trinkwasser
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht ohne konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt. In gewerblichen Einrichtungen sind die Untersuchung mindestens einmal in drei Jahren, in öffentlichen Einrichtungen einmal im Jahr durchzuführen.
Außerdem ist der Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation in einer öffentlichen oder gewerblichen Einrichtung verpflichtet, die Verbraucher über noch vorhandene Bleileitungen zu informieren. Die Trinkwasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten im Rhein-Erft-Kreis kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder dem Gesundheitsamt erfragt werden. Weiterhin muss dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen (Nicht-Trinkwasseranlagen) angezeigt werden, auch rückwirkend.
Mail: infektionsschutz@rhein-erft-kreis.de
- Bezirke: Hürth und Pulheim
- Herr Torsten Reinhoff
- Bezirke: Brühl, Erftstadt und Wesseling
- Frau Doris Lotz
- Bezirke: Frechen und Kerpen
- Frau Andrea Schulze
- Bezirke: Bedburg, Bergheim und Elsdorf
- Frau Nadine Sommer
- Hück, Gisela
Gesundheitsingenieurin - Frau Laura Effenberg
Gesundheitsingenieurin
Die Gebühren sind in der kreiseigenen Gebührensatzung festgelegt und objektabhängig.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Gesundheitsamt
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- E-Mail:
53@rhein-erft-kreis.de
- E-Mail:
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Umwelthygiene und Infektionsschutz
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02271 83-15383
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E-Mail: gisela.hueck@rhein-erft-kreis.de
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Telefon: 02271 83-15459
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Telefon: 02271 83-45387
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Telefon: 02271 83-15363
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E-Mail: doris.lotz@rhein-erft-kreis.de
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Telefon: 02271 83-15388
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Telefon: 02271 83-15468
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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