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Förderung von Verbänden

Beschreibung

Der Rhein-Erft-Kreis bezuschusst verschiedene Institutionen mit dem Ziel einer sozial ausgewogenen und stabilen Infrastruktur. Hierbei handelt es sich um die Bewilligung von Zuschüssen an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige karitative Verbände und Einrichtungen (soweit nicht anderen Fachbereichen zugeordnet).

  • formloser Antrag
  • ggf. Konzept

Anträge für eine institutionelle Förderung müssen bis zum 31.07. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Ausnahmen sind möglich.

Eine Projektförderung ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

Beide Fristen sind Ausschlussfristen.

Zuständige Einrichtungen