Die Online-Vorgänge i-Kfz stehen Ihnen ab sofort in der Rubrik Onlinedienstleistungen der folgenden Dienstleistungsbeschreibungen zur Verfügung:
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
HalterauskunftBeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rhein-Erft-Kreis berechtigten Personen Auskünfte zu Fahrzeughaltern oder den Fahrzeugstatus geben.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- schriftlicher Antrag mit Begründung
Darf die Zulassungsbehörde bei privatem Interesse Halterauskünfte erteilen?
Nein, nur berechtigten Person unter Angabe eines besonderen Grundes.
Anträge auf Halterauskunft können aus datenschutzrechtlichen Vorgaben nur bearbeitet werden, wenn
- die Anfrage schriftlich
- von einer berechtigten Person (z.B. Versicherungen, Anwälte) gestellt wird
- und ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Halterauskunft | $kosten.typ | 5,10 EUR |
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
Zuständige Einrichtung
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-