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BIS: Suche und Detail

Suchtberatung bei Alkohol- und Medikamentenkonsum

Beschreibung

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Suchberatungen bei problematischem Alkohol- und Medikamentenkosum an. Wenn Sie eine Beratung durch unsere Suchtberatungsstelle wünschen, können Sie mit uns telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren. In einem vertraulichen Informationsgespräch erhalten Sie einen Überblick über die Angebote des Suchthilfesystems. Je nach Situation kann auch vorerst eine Entzugsbehandlung vermittelt werden, um im Anschluss die Beratung fortzusetzen. Falls es sinnvoll ist, wird eine ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlung vorgeschlagen und gemeinsam beantragt. In Einzelgesprächen wird die Suchtentwicklung reflektiert, neue Lösungsstrategien für den Alltag werden erarbeitet.

Auch Angehörige, Freunde und Bekannte stehen dem Suchtgeschehen meist rat- und hilflos gegenüber. Häufig haben sie bereits auf unterschiedliche Art versucht, eine Änderung im Verhalten des Betroffenen herbeizuführen oder sie haben resigniert, helfen gar, das Suchtmittel zu besorgen und nehmen dem Suchtkranken jegliche Verantwortung ab. Wir beraten ratsuchende Angehörige darin, wie sie sich der Problematik stellen können. Je nach Fall kann auch eine gemeinsame Beratung mit dem Suchtkranken stattfinden.

Auch über Selbsthilfegruppen für Betroffene oder Angehörige wird informiert.

Bei Problemen mit Alkohol und Medikamenten:

  • Bedburg:
    • Frau Pantel
  • Bergheim:
    • Frau Haseleu
    • Frau Pantel für die Stadtteile:  Auenheim, Büsdorf, Fliesteden, Glessen, Hückelhoven, Niederaußem, Oberaußem, Rheidt
  • Brühl:
    • Frau Lüdtke-Glock
  • Elsdorf
    • Frau Mück
  • Erftstadt
    • Frau Zöller
  • Frechen
    • Frau Klomfaß
    • Herr Stürmer für die Stadtteile: Bachem, Grube Karl, Hücheln, Grefrath, Benzelrath
  • Hürth
    • Herr Kamentsky
  • Kerpen
    • Herr Kamentsky
    • Frau Mück für die Stadtteile: Horrem, Sindorf
  • Pulheim
    • Herr Stürmer
  • Wesseling
    • Frau Gross

Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Hinweis

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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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