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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Sprengstoff-Bescheinigung UnbedenklichkeitBeschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich.
- ausgefülltes Antragsformular
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 4 Wochen andauern.
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügen. Im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 5 SprengG beantragt werden.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Sprengstoff-Bescheinigung | $kosten.typ | 40,00 EUR |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Polizeiverwaltung
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- Philipp-Schneider-Str. 8-10
- 50171 Kerpen
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- Waffenwesen
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- Philipp-Schneider-Str. 8-10
- 50171 Kerpen
-
- Telefon:
02271 83-13123 - Fax:
02233 52-2009 - E-Mail:
za13.w.recht.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13121
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Profil: Link
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