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Sprengstoff-Bescheinigung Unbedenklichkeit
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich.
- ausgefülltes Antragsformular
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 12 Wochen andauern.
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügen. Im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 5 SprengG beantragt werden.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Sprengstoff-Bescheinigung | $kosten.typ | 40,00 EUR |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Polizeiverwaltung
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- Sportparkstraße 14
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 81-2121
- Telefon:
-
- Waffenwesen
-
- Sportparkstraße 14
- 50126 Bergheim
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 81-2123
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Profil: Link
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Telefon: 02271 81-2125
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