Die Online-Vorgänge i-Kfz stehen Ihnen ab sofort in der Rubrik Onlinedienstleistungen der folgenden Dienstleistungsbeschreibungen zur Verfügung:
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Karteikartenabschrift des Führerscheines beantragenBeschreibung
Gespeicherte Führerscheindaten werden in schriftlicher Form der aktuellen Führerscheinstelle zur Verfügung gestellt.
Benötigte Angaben:
- Vollständiger Name (ggf. auch Geburtsname)
- Geburtsdatum
- E-Mail und/oder Anschrift der jetzt zuständigen Behörde (falls bekannt)
- jetziges Orts- bzw. Kreiskennzeichen
- Erstelldatum des Führerscheins (falls bekannt)
Wo kann ich die Karteikartenabschrift erhalten?
Bei der Führerscheinstelle, die mir letztmalig einen Führerschein ausgestellt hat.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Karteikartenabschrift wird sofort versandt.
Die Karteikartenabschrift kann per E-Mail oder telefonisch beantragt werden.
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die Karteikartenabschrift ist kostenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-