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Sondernutzungserlaubnis
Beschreibung
Für die Nutzung einer Kreisstraße über den "normalen" Gebrauch hinaus ist eine Sondernutzung zu beantragen. Eine Erlaubnis ist bei Bedarf kurzfristig erhältlich.
- Auskunft zur Dauer der Nutzung (von - bis)
- Kartenausschnitt, aus dem der Standort hervorgeht
- Bei Schildern: Maße & Zeichnung
Mindestens 4 Wochen vor Nutzung der Straße ist der Antrag zu stellen.
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren aufgrund der Gebührensatzung fällig. Bei einer längeren Nutzung fällt eine weitere jährliche Gebühr an.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Straßenbau und Verkehr
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-16619 - Fax:
02271 83-26610 - E-Mail:
66@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16621
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