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Saisonkennzeichen
Beschreibung
Wer sein Fahrzeug nicht das gesamte Jahr über fahren möchte, kann ein Saisonkennzeichen beantragen. Steuer und Versicherung werden nur für den Zeitraum bezahlt, für den das Fahrzeug zugelassen ist. Der Zeitraum kann frei gewählt werden und wird auf dem Kennzeichenschild eingeprägt.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) /Betriebserlaubnis
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads,nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) mit Saisonzeitraum. Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
- bisherige(s) Kennzeichenschild/er (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
- Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll
Darf das Fahrzeug außerhalb des Saisonzeitraums auf der Straße abgestellt werden?
Nein, außerhalb dieses Zeitraumes darf ein Fahrzeug mit Saisonzulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt werden.
Ist bei Ummeldung auf Saisonkennzeichen die Übernahme der alten Kennzeichenkombination möglich und somit nur die Prägung neuer Kennzeichen erforderlich?
Ja, soweit die Kombination des Kennzeichens nach dem "BM" nicht mehr als 5 Buchstaben und Zahlen beinhaltet. Hierzu zählen auch Kennzeichenendungen mit "E", "H".
Kann das Saisonkennzeichen bereits vor dem gewünschten Zeitraum beantragt werden?
Ja.
Wann kann man ein Saisonkennzeichen auf ein ganzjähriges Kennzeichen umstellen?
Die Umstellung von einem Saison- auf ein ganzjähriges Kennzeichen ist jederzeit möglich. Auch hier müssen die o.g. Unterlagen vorgelegt werden. Dafür den Termin "Saisonkennzeichen beantragen oder löschen" auswählen.
Kann ich für ein Krad mit Saisonzeitraum auch das neue kleinere Kraftradkennzeichen verwenden?
Ja, für Motorräder mit Saisonzeitraum kann auch das neue kleinere Kraftradkennzeichen verwendet werden.
Ist die Kombination eines Saison- und eines historischen Kennzeichens möglich?
Ja, für ein historisches Fahrzeug kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden.
Der Saisonzeitraum beträgt mindesten 2 Monate und maximal 11 Monate.
Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Saisonkennzeichen | $kosten.typ | 27,90 EUR |
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
-
- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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