Wartungsarbeiten

BIS: Suche und Detail

Sachkundenachweis für Hundehalter/innen

Beschreibung

Als Hundehalter benötigt man laut Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) einen Sachkundenachweis. Dies gilt für folgenden Fälle:

  • Gefährliche Hunde:
    Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
    -> Prüfung beim Veterinäramt

  • Hunde bestimmter Rassen:
    Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
    -> Prüfung beim Veterinäramt

  • Große Hunde:
    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen
    -> Prüfung beim praktischen Tierarzt 
  • Personalausweis
  • Zahlungsnachweis über die Gebühren

Der Fragebogen zum Landeshundegesetz kann zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung als PDF-Datei herunterladen werden.

Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund gesetzlicher Regelung ausschließlich Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis vorbehalten.

Bitte melden Sie sich formlos per E-Mail beim Veterinäramt 39@rhein-erft-kreis.de für einen Termin an.
Die nächsten Termine finden wie folgt statt: 24.10.2025 und 12.12.2025, jeweils um 10.00 Uhr:
Sie erhalten danach eine Terminbestätigung mit dem Gebührenbescheid und müssen zum Termin einen Nachweis über die Zahlung mitbringen.

Für allgemeine Fragen zum Landeshundegesetz wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige örtliche Ordnungsamt bei der Stadtverwaltung.
 

Die Gebühr beträgt 80 € (gem. Tarifstelle 6.10.1.6.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Hinweis

Hinweis: Für unsere Onlinedienste genügt die Registrierung mit E-Mail und Passwort über die BundID.
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
Mehr zur Registrierung über BundID erfahren