Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
Beschreibung
Als Hundehalter benötigt man laut Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) einen Sachkundenachweis. Dies gilt für folgenden Fälle:
- Gefährliche Hunde:
Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
-> Prüfung beim Veterinäramt - Hunde bestimmter Rassen:
Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
-> Prüfung beim Veterinäramt - Große Hunde:
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen
-> Prüfung beim praktischen Tierarzt
- Personalausweis
- Zahlungsnachweis über die Gebühren
Der Fragebogen zum Landeshundegesetz kann zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung als PDF-Datei herunterladen werden.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund gesetzlicher Regelung ausschließlich Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis vorbehalten.
Für allgemeine Fragen zum Landeshundegesetz wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige örtliche Ordnungsamt bei der Stadtverwaltung.
Die Gebühr beträgt 80 € (gem. Tarifstelle 6.10.1.6.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW).
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Zuständige Einrichtungen
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Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02271 83-13929
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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