Sachkundenachweis für Hundehalter/innen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Sachkundenachweis für Hundehalter/innen

Beschreibung

Als Hundehalter eines "gefährlichen" bzw. eines "großen" Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen.

  • Gefährliche Hunde:
    Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
  • Hunde bestimmter Rassen:
    Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
  • Große Hunde:
    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen

Der Fragebogen zum Landeshundegesetz kann zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung als PDF-Datei herunterladen werden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich weitere Informationen erhalten möchte?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das örtliche Ordnungsamt.

Die Gebühren für den Sachkundenachweis können beim Veterinäramt telefonisch erfragt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson