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Sachkundenachweis für Hundehalter/innen

Beschreibung

Als Hundehalter benötigt man laut Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) einen Sachkundenachweis. Dies gilt für folgenden Fälle:

  • Gefährliche Hunde:
    Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
    -> Prüfung beim Veterinäramt

  • Hunde bestimmter Rassen:
    Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
    -> Prüfung beim Veterinäramt

  • Große Hunde:
    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen
    -> Prüfung beim praktischen Tierarzt 
  • Personalausweis
  • Zahlungsnachweis über die Gebühren

Der Fragebogen zum Landeshundegesetz kann zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung als PDF-Datei herunterladen werden.

Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund gesetzlicher Regelung ausschließlich Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis vorbehalten.

Für allgemeine Fragen zum Landeshundegesetz wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige örtliche Ordnungsamt bei der Stadtverwaltung.
 

Die Gebühr beträgt 80 € (gem. Tarifstelle 6.10.1.6.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Hinweis

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