Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU beantragen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU beantragen

Beschreibung

Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen (nationalen) unbefristeten Aufenthaltstitel. Bei der Daueraufenthaltserlaubnis EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der eine Weiterwanderung und Niederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union ermöglicht.

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn der Antragsteller bei Antragstellung fünf Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen sowie anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie bei Antragstellung seit drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind.

Ferner gibt es z.B. spezielle Regelungen für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 21 Aufenthaltsgesetz (Selbstständige, Freiberufler), ehemalige Deutsche (§ 38 AufenthG) sowie Hochqualifizierte (§ 19 AufenthG) oder Inhaber einer sog. Blauen Karte EU (§ 19 Abs. 6 AufenthG).

Die Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis EU setzt den fünfjährigen Besitz eines Aufenthaltstitels voraus.

Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis EU erlauben zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Niederlassungserlaubnis (Regelfall):

  • ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Leistung von 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis über die Leistung von vergleichbaren Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Sprachkurses - nur für Neuzuwanderer ab 01.01.2005)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Nachweis über den Besuch eines Orientierungskurses im Rahmen des Integrationskurses - nur für Neuzuwanderer ab 01.01.2005)
  • Nachweis über einen ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Grundbuchauszug
     

Übertragung Niederlassungserlaubnis:

  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
     

Daueraufenthaltserlaubnis EU:

  • ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • im Übrigen siehe Niederlassungserlaubnis

Aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Vorsprachen ohne Termin können nicht berücksichtigt werden. Sofern im Rahmen der Vorsprache festgestellt wird, dass kein Termin vereinbart oder der vereinbarte Termin nicht eingehalten wurde, kann online oder über das Call-Center ein Termin bzw. neuer Termin vereinbart werden.

Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über eine eigene Ausländerbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit.

Hinweis zur Online-Ausweisfunktion:

Der PIN-Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort wird zwischen der Beantragung und Abholung des eAT durch die Bundesdruckerei geliefert.

Der PIN-Brief ist keine Benachrichtigung, dass der eAT abgeholt werden kann. Es ist auf jeden Fall ein Termin mit der Ausländerbehörde für die Abholung des eAT zu vereinbaren!

  • Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung /Tel. 02271/83-0 oder online). Termine können auch über abh@rhein-erft-kreis.de vereinbart werden.

Je nach Verwaltungsleistung erfolgt eine individuelle Gebührenerhebung.

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