Sexuell übertragbare Infektionen (STI)

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Sexuell übertragbare Infektionen (STI)

Beschreibung

STI ist die Abkürzung für "Sexually Transmitted Infections", also sexuell übertragbare Infektionen. Früher wurden STI oft etwas ungenauer als "Geschlechtskrankheiten" bezeichnet. Durch eine medikamentöse Therapie sind die meisten STI heilbar.
 

STI sind nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt weit verbreitet. Oft verursachen STI keine Schmerzen oder andere Symptome. Viele Menschen merken daher gar nicht, dass sie sich mit einer STI angesteckt haben und geben die Infektion unwissentlich an andere weiter.

Auch wenn STI in einigen Fällen kaum Symptome verursachen, können sie die Gesundheit auf Dauer schwer schädigen: Unfruchtbarkeit, Frühgeburten oder Erkrankung des Neugeborenen, Krebserkrankung und chronische Entzündungen können die Folge sein. Eine frühzeitige Therapie kann diese Folgeschäden verhindern. Denn medizinisch behandelt sind die meisten STI heilbar. Zögern Sie daher nicht, ärztlichen Rat z.B. bei einer/m Gynäkologen/in bzw. Urologen einzuholen, wenn Sie bei sich oder Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin eine STI vermuten oder befürchten!

Welche Ansteckungsmöglichkeiten gibt es?

Jeder Mensch, der mit einem anderen Menschen Sex hat, kann sich mit einer STI anstecken. Sie können sich vor allem bei ungeschütztem vaginalem und analem Sex, mit einigen STI auch bei ungeschütztem Oralverkehr anstecken. Mache STI können auch beim Petting und beim gemeinsamen Gebrauch von Sexspielzeug übertragen werden.

Wegen der Beschaffenheit der weiblichen Geschlechtsorgane können sich besonders junge Frauen sehr leicht anstecken. Einige STI verlaufen bei ihnen auch schwerer.

Menschen mit einer hohen Anzahl von Sexualpartnern haben statistisch ein höheres Risiko einer Ansteckung.

STI werden nicht bei Alltagskontakten, z.B. durch Anhusten oder Anniesen oder durch Insektenstiche übertragen.

Wie kann man sich vor STI und deren Folgen schützen?

Der beste Schutz vor vielen STI ist das Kondom - am besten zusammen mit wasserlöslichem Gleitmittel. Für Frauen gibt es auch Kondome: die Femidome.

Gegen Hepatitis B und A, Infektionen mit Humanen Papilloma Viren (HPV) kann man sich sogar impfen lassen.

Haben Sie nach einem sexuellen Kontakt Beschwerden an den Geschlechtsorganen, sollten Sie sich auf STI untersuchen lassen. Dies gilt ebenso für Ihre Partnerin/ für Ihren Partner, wenn diese/r Beschwerden hat. 
Sie sollten erst wieder intime Kontakte haben, wenn sie oder er untersucht und ggf. so behandelt wurde, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Die meisten STI heilen völlig aus, wenn sie rechtzeitig festgestellt und richtig behandelt werden. Auch bei den nicht heilbaren STI kann eine rechtzeitige Behandlung meist verhindern, dass ernsthafte Folgen auftreten oder zumindest die Beschwerden deutlich mildern.

Wie merke ich, dass ich mich angesteckt habe?

STI machen oft keine oder nur wenig Beschwerden oder Krankheitszeichen.

Folgende Beschwerden können Anzeichen einer STI sein:

  • Ausfluss aus Scheide, Harnröhre oder After
  • Jucken oder Brennen an den Geschlechtsorganen 
  • Brennen beim Wasserlassen
  • Unregelmäßige, zu lange oder zu häufige Monatsblutung
  • Offene oder wunde Stellen an den Geschlechtsorganen
  • Schmerzen beim Sex
  • Schmerzen im Unterbauch bei der Frau

Diese Beschwerden können allerdings auch bei anderen, nicht sexuell übertragbaren Krankheiten auftreten. Deswegen sollten Sie sich auf jeden Fall ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie diese Krankheitszeichen bei sich bemerken.

Welche STI gibt es?

Hier die wichtigsten in alphabetischer Reihenfolge:

  • AIDS/ HIV 
  • Chlamydien
  • Gonorrhoe (Tripper)
  • Hepatitis B
  • Hepatitis C
  • Herpes an den Geschlechtsorganen
  • Humane Papillomaviren (HPV)
  • Syphilis (Lues)

Auf Wunsch kann im Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises im Rahmen der AIDS-Beratung auch ein kostenloser und anonymer Syphilis-Test (Lues) durchgeführt werden.

Eine Bescheinigung oder ein schriftlicher Befund wird hierüber ebenfalls nicht ausgegeben.

Zuständige Einrichtungen