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Rotes Oldtimer Kennzeichen

Beschreibung

Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, kann ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Nummer) zugeteilt werden.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)
  • Nachweis über Mitgliedschaft in einem Automobilclub
  • polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads,nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
  • ggf. Kennzeichenschild/er
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung einen Termin. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 1 bis 6 Monaten liegen.

Müssen die Fahrzeuge der Zulassungsbehörde vorgeführt werden?

Ja, eine Vorführung muss erfolgen.

Was muss ich machen, wenn ein neues Fahrzeug zu meiner Oldtimersammlung hinzukommt?

Sprechen Sie in diesem Fall bitte zum vereinbarten Termin unter Vorlage der Fahrzeugdokumente und einem Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) in der Zulassungsbehörde Hürth vor.

Gilt das rote Oldtimerkennzeichen auch für sogenannte Youngtimer?

Nein, denn unter Youngtimer versteht man in der Regel Fahrzeuge, die erst 20 Jahre alt sind. Das rote Oldtimerkennzeichen kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.

Die Bearbeitung von Anträgen etc. kann aus organisatorischen Gründen nur nach telefonischer Terminabsprache erfolgen.

Das rote Oldtimerkennzeichen ist befristet und muss alle zwei Jahre verlängert werden. Es wird nur in der Zulassungsstelle Hürth ausgestellt.

Rote Oldtimerkennzeichen sind für Probe-, Überführungs-, Reparaturfahrten und Fahrten zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dienen.

Sie sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt.

Eine Abmeldung kann nur durch die Behörde erfolgen, die die Zulassung vorgenommen hat. 

Es wird eine Grundgebühr i.H.v. 63,50 € erhoben.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.