LKW-Führerschein

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

LKW-Führerschein

Beschreibung

Der LKW-Führerschein wird erteilt bzw. ein bereits vorhandener LKW-Führerschein muss verlängert werden.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Vorsprache nur mit Termin möglich
  • Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • Führerschein
  • ein biometrisches, aktuelles Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend. (Nur bei Ersterteilung, nicht bei Verlängerung des LKW-Führerscheins nachzuweisen)
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)), darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular)), darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
  • bei separater Eintragung/Änderung Schlüsselzahl 95, ohne Verlängerung der Fahrerlaubnis, entfallen ärztliches und augenärztliches Zeugnis
  • Qualifikations- bzw. 35-stündiger Weiterbildungsnachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Schlüsselzahl 95 (bei "gewerblicher Nutzung") im Original
  • für Klasse D: Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro Ihres Wohnortes anzufordern)

Bei erstmaligem Antrag auf Erweiterung/Erteilung zusätzlich:

  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule

Die LKW-Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig. Eine Beantragung der Verlängerung ist ein halbes Jahr vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Es wird ein neuer Kartenführerschein bestellt. Dieser wird innerhalb von 3-4 Wochen von der Bundesdruckerei gedruckt.

Was bedeutet "gewerbliche Nutzung"? In welchen Fällen ist die Schlüsselnummer 95 nach einer speziellen Schulung bzw. Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich?
"Neben Güterkraftverkehrsunternehmen können auch Werkverkehr betreibende Unternehmen sowie nur gelegentlich tätige Aushilfsfahrer von dieser Verpflichtung betroffen sein. Wer sich auf die Ausnahmeregelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) (z.B. die sogenannte "Handwerker-Regelung" des § 1 II Nr. 5 BKrFQG) berufen will, muss im Falle einer Kontrolle sicher sein und auch nachweisen können, dass die - sehr auslegungsbedürftigen - Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden."

Zitat des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zum Thema Berufskraftfahrerqualifikation. Unter dem Link finden Sie auch einen Vortrag des BAG, in dem Vorschriften und Ausnahmen ausführlich benannt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der IHK Köln unter dem Suchbegriff Berufskraftfahrerqualifikation.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

Warum spricht man in diesem Zusammenhang über "Module"?
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist alle 5 Jahre nachzuweisen. Sie umfasst 35 Stunden, entweder komplett am Stück (z.B. Mo-Fr) oder in 5 Einheiten zu je 7 Stunden ("Module").

Wo finden die Qualifikationen bzw. Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz statt?
Eine Liste der örtlichen Lehrgangsveranstalter nach § 7 BKrFQG finden Sie hier (Suchbegriff Berufskraftfahrerqualifikation).

Muss die Schlüsselzahl 95 bis zum 10.09.2014 eingetragen sein oder reicht es mit der nächsten Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis?
Informieren Sie sich, ob Sie die Schlüsselnummer 95 benötigen. Wenn ja, ist die Frist zum 10.09.2014 zu beachten. Sie dürfen nur dann die erweiterte Frist bis zum 09.09.2016 nutzen, wenn die LKW-Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt wurde und die Gültigkeit bis zum 09.09.2016 endet. Hierdurch soll die Befristung der Fahrerlaubnis und der Schlüsselnummer angepasst werden.

Wie lange ist die LKW-Fahrerlaubnis gültig?
Die ab dem 01.01.1999 erteilte LKW-Fahrerlaubnis der Klassen C, CE ist 5 Jahre gültig (Klassen C1, C1E bis zum 50. Geburtstag). Wurde die LKW-Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erteilt, ist sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Die Frist ist auf der Rückseite des deutschen Kartenführerscheins in der entsprechenden Zeile rechts eingetragen. Auf dem alten Führerschein der Klasse 2 ist keine Frist zu erkennen.

Die Frist gilt auch für eine ausländische EU-Fahrerlaubnis, auch wenn eine längere Frist in Ihrem Führerschein eingetragen ist, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollte demnach seit Ihrer Einreise Ihre Gültigkeit abgelaufen sein, haben Sie eine Übergangsfrist von einem halben Jahr.

Nutzen Sie die Fahrerlaubnisklasse gewerblich, ist - neben der Fahrerkarte zur Benutzung des Fahrzeuges - der Nachweis der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein bis zum 10.09.2014 (im Personenverkehr Klassen D1, D bereits 10.09.2013) erforderlich. Wurde die LKW-Klasse vor dem 10.09.2009 erteilt, kann der Weiterbildungsnachweis bis zu zwei Jahren entsprechend der Gültigkeit der Fahrerlaubnis überschritten werden, wenn die Gültigkeit der LKW-Klasse bis zum 09.09.2016 endet (Busklasse entsprechend ein Jahr früher). Die Weiterbildungspflicht besteht alle 5 Jahre. Die Schlüsselzahl 95 wird im Kartenführerschein separat befristet, sollte aber möglichst mit der Gültigkeit der Fahrerlaubnis angepasst werden.

Was passiert, wenn ich die Verlängerung nicht vor Ablauf der Gültigkeitsfrist beantragt habe?
Ihnen wird ein neues Erteilungsdatum im Führerschein eingetragen, da Sie in der Zwischenzeit einen LKW nicht fahren durften.

Sollten Sie mehrere Jahre nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis sein, kann von Ihnen zuvor eine erneute theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung verlangt werden. Der Rhein-Erft-Kreis ordnet dies im Güter- und Personenverkehr derzeit nach spätestens 7 Jahren an, bei kurzem Vorbesitz auch wesentlich früher.

Habe ich bei der Verlängerung meinen Führerschein abzugeben?
Ja. Sie erhalten bei Antragstellung einen befristeten, vorläufigen Führerschein, der im Inland als Führerscheinersatz dient, bis der Kartenführerschein zugeschickt wird (beachten Sie bitte die Angaben unter Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf).

Muss auch bei einem Nachtrag ein neuer Führerschein erstellt werden?
Ja. Auf dem Kartenführerschein kann nichts nachgetragen werden. Sie erhalten bei Antragstellung einen befristeten, vorläufigen Führerschein, der im Inland als Führerscheinersatz dient, bis Ihnen der neue Kartenführerschein zugeschickt wird. Hierdurch erhöht sich die letzte Zahl der Führerscheinnummer (Ausfertigungszahl).

Muss ich bei einem neuen Kartenführerschein auch die Fahrerkarte neu beantragen?
Nein. Es gibt keine Vorschrift, wonach die letzte Zahl des Kartenführerscheins, die Ausfertigungszahl, mit der Angabe auf der Fahrerkarte übereinstimmen muss. Sollten Sie dennoch eine Anpassung wünschen, haben Sie bei Antragstellung die ausgelesene Fahrerkarte abzugeben.

Die erstmalige Beantragung kann grundsätzlich sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

Da die Beantragung des LKW-Führerscheins umfangreiche Antragsunterlagen enthält, nehmen die Städte entsprechende Anträge aber in der Regel nur durch die Fahrschulen an. Es empfiehlt sich, einen persönlichen Antrag direkt bei der Führerscheinstelle oder nach vorheriger Anfrage beim städtischen Bürgerbüro zu stellen.

Eine Verlängerung des LKW-Führerscheins kann nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim beantragt werden. Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen (d.h., es sind die selben Unterlagen vorzulegen) wie bei der Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse. Die Benennung der Fahrschule und die Vorlage der Erste-Hilfe-Bescheinigung ist jedoch nicht nochmals notwendig.

Bei Verlängerungen bis zu einem halben Jahr vor Ablauftermin gilt der Ablauftermin plus 5 Jahre (§ 24 Abs. 1 FeV). Wird die Verlängerung mehr als ein halbes Jahr früher beantragt, gilt das Beantragungsdatum als Grundlage für die Verlängerung um 5 Jahre.

  • Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim
  • Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung  (nur erstmalige Beantragung; keine Verlängerung des LKW-Führerscheins bzw. Eintragung/Änderung Schlüsselnummer 95)
Name Typ Kosten Beschreibung
Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C1, C1E, C, CE $kosten.typ 45,70 EUR
Verlängerung der Fahrerlaubnis $kosten.typ 54,69 EUR zuzüglich 28,60 € für Schlüsselzahl 95 (insgesamt 83,29 €)
separate Eintragung/Verlängerung der Schlüsselzahl 95 $kosten.typ 52,69 EUR
zusätzlich bei Express-Bestellung $kosten.typ 7,68 EUR