Lärmbelästigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Lärmbelästigung

Beschreibung

Immissionen sind u. a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können.

Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist die jeweilige Stadt zuständig.

Werden die schädlichen Umwelteinwirkungen von gewerblichen Unternehmen verursacht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Rhein-Erft-Kreis ist u. a. verantwortlich für

  • Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z.B. Windenergieanlagen, Feuerungsanlagen, Umspannwerke, Lackieranlagen, Biogasanlagen, Bitumenmischanlagen u.s.w.
  • Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich
  • Durchführung von Lärmmessungen
  • Erteilung landesimmissionsschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit
  • Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte
  • Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte
  • Herr Klasen (Bedburg, Elsdorf, Bergheim, Kerpen) Tel.: 02271/83-17065
  • Frau Steingräber (Pulheim, Frechen, Hürth) Tel.: 02271/83-17069
  • Frau Röttgerkamp (Erftstadt, Brühl, Wesseling) Tel.: 02271/83-17067

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen