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Kraftfahrzeugsteuer
Beschreibung
Sie haben Ihre Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt. Was passiert als Nächstes, womit müssen Sie rechnen?
Folgen des Zahlungsverzuges
Sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt haben, informiert das für Sie zuständige Hauptzollamt die Zulassungsstelle entsprechend.
Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen. Inhalt der Ordnungsverfügung ist die letztmalige Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuer und die Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Sollten Sie dieser letztmaligen Aufforderung ebenfalls nicht nachkommen, wird das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Zusätzlich wird die Entsiegelung des Fahrzeugs veranlasst, dass Fahrzeug darf dann nicht mehr gefahren werden.
Weitere Folgen des Zahlungsverzugs
Seit dem 1. Januar 2006 darf die Zulassungsstelle ein Fahrzeug nur dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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