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Gestattungsverträge
Beschreibung
Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
- Antrag erhältlich unter "Formulare"
- Pläne
- Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
- mindestens 4 Wochen vorher
Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Straßenbau und Verkehr
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-16619 - Fax:
02271 83-26610 - E-Mail:
66@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16622
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E-Mail: arno.huebner@rhein-erft-kreis.de
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16619
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