Gestattungsverträge

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gestattungsverträge

Beschreibung

Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

  • Antrag erhältlich unter "Formulare" 
  • Pläne
  • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
  • mindestens 4 Wochen vorher

Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen