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Gemeinschaftslizenz
Beschreibung
Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht bzw. über 2,5 t Gesamtgewicht im internationalen Bereich. Der gewerbliche Güterkraftverkehr über die vorgenannten zulässigen Gesamtgewichte sind erlaubnispflichtig. Die Genehmigung wird für 10 Jahre erteilt. Der/die Antragsteller/-in (Unternehmen oder Einzelunternehmer/-in) muss dazu einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen.
- Güterkraftverkehrsgesetz
- BerufszugangsVO
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
- Antragsvordruck
- Auszug aus dem Handelsregister und/oder Gewerbeanmeldung
- Gesellschaftervertrag oder ein GbR-Gesellschaftervertrag
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den/die Unternehmer/-in bzw. Gesellschafter/-in und wenn vorhanden Geschäftsführer/-in
- Bescheinigungen:
- Finanzamt des Betriebssitzes
- Berufsgenossenschaft für Verkehr
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital)
- Nachweis der fachlichen Eignung
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Anhörung der zu beteiligenden Stellen. Die Dauer des vorgeschriebenen Anhörungsverfahren beträgt ca. 14 Tage.
Der/die antragstellende Unternehmer/-in hat Nachweise zu seiner/ihrer persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit vorzulegen. Ebenso ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen. Mit der Abgabe des Antrags sind die Verwaltungsgebühren für die Gemeinschaftslizenz zu entrichten, die je nach Aufwand 300 bis 500 Euro beantragen.
Muss der/die Unternehmer/-in selbst den Nachweis der fachlichen Eignung besitzen?
Nein, er/sie kann eine Person zum Verkehrsleiter bestellen. Der Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis und die fachliche Eignung der Person sind vorzulegen. Ein Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind ebenfalls erforderlich.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Grundgebühr | $kosten.typ | zwischen 300,00 und 500,00 EUR |
Ausstellung der beglaubigten Abschrift | $kosten.typ | 80,00 EUR |
Der Antragsteller hat die Kosten für die Bescheinigungen, für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu tragen.
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13611
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