Schwerbehindertenausweis verlängern

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schwerbehindertenausweis verlängern

Beschreibung

Verlängerung "alter" Schwerbehindertenausweise

Wenn Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis verwenden, dann kann eine Verlängerung vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein "Monats- und Jahr-Feld" frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.

Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Schwerbehindertenausweis auch bei der Stadtverwaltung verlängert werden, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.

Verlängerung "neuer" Schwerbehindertenausweise

Die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat weisen keine Verlängerungsfelder mehr auf. Wenn die zeitliche Gültigkeit abgelaufen ist, muss folglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Kreisverwaltung.

  • Original Schwerbehindertenausweis
  • Passbild und abgelaufener Schwerbehindertenausweis, falls kein Feld zur Verlängerung mehr frei ist.
  • Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bereits abgelaufen, ist dieser mit kurzem Anschreiben an den

    Rhein-Erft-Kreis
    Der Landrat
    Amt 50/1
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    zu schicken.

    Die Ausweisverlängerung kann auch im Voraus erfolgen. Der alte Ausweis ist in diesem Falle nach Ausstellung des neuen Ausweises an die vorgenannte Adresse zu übersenden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, die postalische Zusendung der Unterlagen reicht aus.

Die Zuständigkeitsbereiche der Sachbearbeiter/innen richten sich nach den Anfangsbuchstaben der Familiennamen.

Tel.: 02271/83-45031

  • Frau Fritzen (Aa-Bra)
    02271/83-15032
  • Frau Schwarz (Brb-Fa)
    02271/83-15041
  • Herr Lavan (Fb-Heq)
  • 02271/83-15037
  • Frau Esser (Her-Kl)
    02271/83-15031
  • Herr Schamböck (Km-Mar)
    02271/83-15042
  • Herr Esser (Mas-Pk)
    02271/83-15028
  • Frau Brink (Pl-Schm)
    02271/83-15024
  • Frau Blömer (Schn-Tr)
    02271/83-15026
    Frau Rauthe (Ts-Zz)
    02271/83-15039

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtung