Kultur und Schule
Beschreibung
Umsetzung des Landesförderprogramms Kultur und Schule im Rhein-Erft-Kreis
- Projektdatenblatt (Antrag)
- Kosten- und Finanzierungsplan
Die Antragsfrist endet am 31. März jeden Jahres für eine Förderung im folgenden Schuljahr
Antragsberechtigt sind alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Rhein-Erft-Kreis
Name | Typ | Kosten |
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Kulturelle Förderung der Schulen | Keine Angabe | kostenfrei |
Zuständige Einrichtungen
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Büro des Landrates
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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Kulturelle Angelegenheiten/Kreisarchiv
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02271 83-14727
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