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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Förderung von Solaranlagen und LadeinfrastrukturBeschreibung
Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden im Rhein-Erft-Kreis, z.B. Photovoltaik, Balkonkraftwerke
Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden im Rhein-Erft-Kreis. (siehe Downloads)
- Antragstellung über das Bürgerportal
- bitte Angebot vom Fachunternehmen beifügen:
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- PV-Anlage
- Solarthermie
- Wallbox
- Batteriespeicher
- bitte Rechnung beifügen für ein Balkonkraftwerk
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Antragstellung nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt anhand der Reihenfolge der eingehenden Anträge.
- Angebote über PV-Anlagen, Solarthermie, Batteriespeicher, Wallbox liegen dem Antragsteller vor (nicht älter als 6 Monate ab Antragstellung)
- Rechnung eines Balkonkraftwerkes liegt vor (Rechnungsdatum muss nach dem
Inkrafttreten der Richtlinie liegen) - die Immobilie oder der Haushalt müssen sich auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises befinden
- Antragstellung über das Bürgerportal
- eine Eingangsbestätigung folgt
- der Zuwendungsbescheid wird bekanntgegeben, sofern der Antrag geprüft wird und die Voraussetzungen vorliegen
- Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann die Anlage beauftragt/ gekauft/ installiert/ in Betrieb genommen werden (außer Balkonkraftwerk - Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides für Balkonkraftwerke kann die Zuwendung überwiesen werden)
- wenn die Rechnung vorliegt, kann diese über das Bürgerportal hochgeladen werden, bitte Kontoverbindung angeben
- die Auszahlung der Förderung wird vorbereitet
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung Umweltbüro
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16148
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16135
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