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Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur

Beschreibung

Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden im Rhein-Erft-Kreis, z.B. Photovoltaik, Balkonkraftwerke

Wir bitten erneut dringend darum, von Anrufen und E-Mails abzusehen, wenn es um Anfragen zum Verfahrensstand geht. Durch diese Anfragen verzögert sich die eigentliche Bearbeitung der Anträge derzeit erheblich. Jeder Antragsteller erhält nach Prüfung der Unterlagen automatisch eine Rückmeldung.

Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden im Rhein-Erft-Kreis. (siehe Downloads)

  • Antragstellung über das Bürgerportal
  • bitte Angebot vom Fachunternehmen beifügen:
      • PV-Anlage
      • Solarthermie
      • Wallbox
      • Batteriespeicher
      • bitte Rechnung beifügen für ein Balkonkraftwerk 

Antragstellung nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt anhand der Reihenfolge der eingehenden Anträge.

  • Angebote über PV-Anlagen, Solarthermie, Batteriespeicher, Wallbox liegen dem Antragsteller vor (nicht älter als 6 Monate ab Antragstellung)
  • Rechnung eines Balkonkraftwerkes liegt vor (Rechnungsdatum muss nach dem
    Inkrafttreten der Richtlinie liegen)
  • die Immobilie oder der Haushalt müssen sich auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises befinden
  • Antragstellung über das Bürgerportal
  • eine Eingangsbestätigung folgt
  • der Zuwendungsbescheid wird bekanntgegeben, sofern der Antrag geprüft wird und die Voraussetzungen vorliegen
  • Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann die Anlage beauftragt/ gekauft/ installiert/ in Betrieb genommen werden  (außer Balkonkraftwerk - Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides für Balkonkraftwerke kann die Zuwendung überwiesen werden)
  • wenn die Rechnung vorliegt, kann diese über das Bürgerportal hochgeladen werden, bitte Kontoverbindung angeben
  • die Auszahlung der Förderung wird vorbereitet 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen