Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur

Beschreibung

Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden im Rhein-Erft-Kreis, z.B. Photovoltaik, Balkonkraftwerke

Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden im Rhein-Erft-Kreis. (siehe Downloads)

  • Antragstellung über das Bürgerportal
  • bitte Angebot vom Fachunternehmen beifügen:
      • PV-Anlage
      • Solarthermie
      • Wallbox
      • Batteriespeicher
      • bitte Rechnung beifügen für ein Balkonkraftwerk 

Antragstellung nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie möglich, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt anhand der Reihenfolge der eingehenden Anträge.

  • Angebote über PV-Anlagen, Solarthermie, Batteriespeicher, Wallbox liegen dem Antragsteller vor (nicht älter als 6 Monate ab Antragstellung)
  • Rechnung eines Balkonkraftwerkes liegt vor (Rechnungsdatum muss nach dem
    Inkrafttreten der Richtlinie liegen)
  • die Immobilie oder der Haushalt müssen sich auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises befinden
  • Antragstellung über das Bürgerportal
  • eine Eingangsbestätigung folgt
  • der Zuwendungsbescheid wird bekanntgegeben, sofern der Antrag geprüft wird und die Voraussetzungen vorliegen
  • Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann die Anlage beauftragt/ gekauft/ installiert/ in Betrieb genommen werden  (außer Balkonkraftwerk - Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides für Balkonkraftwerke kann die Zuwendung überwiesen werden)
  • wenn die Rechnung vorliegt, kann diese über das Bürgerportal hochgeladen werden, bitte Kontoverbindung angeben
  • die Auszahlung der Förderung wird vorbereitet 

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