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Hygieneverordnung NRW An- / Abmeldung

Beschreibung

Anmeldung und Abmeldung der Betriebe im Rhein-Erft-Kreis nach der Hygieneverordnung NRW.

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem der o.g. Berufe ausüben wollen, müssen Sie den Beginn und die Beendigung der Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Für Ihre Anzeige können Sie das nebenstehende Formular (Link) ausfüllen oder ein Anschreiben per Post übersenden.

Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Formular zum An- / Abmelden (siehe Anlagen)

Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung

Mail: infektionsschutz@rhein-erft-kreis.de

Telefon: 02271/83-45534

  • Bezirke: Bergheim, Brühl
    • Frau Kurth
  • Bezirke: Bergheim, Erftstadt und Wesseling
    • Frau Lotz
  • Bezirke: Bergheim, Elsdorf, Kerpen und Frechen
    • Frau Schulze
  • Bezirke: Bergheim, Bedburg, Hürth und Pulheim
    • Herr Reinhoff

Es werden keine Gebühren erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Hinweis

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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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