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Lob / Kritik an einem Einsatz des Rettungsdienstes

Beschreibung

Möchten Sie die Arbeit des Rettungsdienstes loben, Kritik äußern oder Verbesserungsvorschläge machen? All das können Sie dem Qualitäts- und Beschwerdemanagement des Rhein-Erft-Kreises - auch anonym - mitteilen.

Welche Folgen hat meine Beschwerde?
Ihre Beschwerde führt zu einer Überprüfung durch das Qualitäts- und Beschwerdemanagement des Amtes für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz.

Wird der Name der/des Anzeigenden (Beschwerdeführerin/s) bekannt gegeben?
Nein, grundsätzlich nicht.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Gebühren des Rettungsdienstes?
An die Gebührenstelle der Feuerwehr der zuständigen Stadt.

Beschwerden können in jeder Form eingereicht werden; auch anonym.
Damit eine Überprüfung von Beschwerdevorwürfen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

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