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Pauschale für Ehrenamtliche Betreuer

Beschreibung

Ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die in keinem familiären Verhältnis oder einer persönliche Bindung zu dem oder der Betreuten stehen, gewährt der Rhein-Erft-Kreis eine monatliche Pauschale in Höhe von 25 Euro im Rahmen freiwilliger Mittel.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Rhein-Erft-Kreises über die Gewährung von Betreuungspauschalen an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in der jeweils gültigen Fassung.

Dem elektronischen Antrag ist die ausgefüllte Vordruck Vergütungsbescheinigung des Amtsgerichts beizufügen.

Eine Frist zur Beantragung der Pauschale gibt es nicht. Allerdings wird die Pauschale nicht rückwirkend gewährt und die Zahlung beginnt erst mit Vorliegen des vollständig gestellten Antrag nebst Anlagen. 

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