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Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser
Beschreibung
Niederschlagswasser soll weitgehend vor Ort versickern und damit dem Grundwasser wieder zugeführt werden. Bei Neubauten ist dies gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) seit dem 01.01.1996 auch gesetzlich vorgeschrieben.
Dies geschieht zum Beispiel über Versickerungsanlagen oder die Einleitung in ein nahes Gewässer.
Für die beiden vorgenannten Beispiele ist eine vorherige wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die die Untere Wasserbehörde erteilt. Hilfe bei der Antragstellung und das Antragsformular finden Sie im Merkblatt für Niederschlagswasser.
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Übersichtsplan (z. B. Kopie aus dem Stadtplan) mit Kennzeichnung des Standortes
- Katasterauszug (unbeglaubigt) mit Kennzeichnung des Grundstückes
- Lageplan mit Darstellung des Verlaufs der Regenwasserleitung von den Dach-/befestigten Flächen bis zur Versickerungsanlage/zum Gewässer (Regenfallrohre, Hofabläufe, Schlammfang oder Zisterne)
- Situationsbeschreibung (Nutzung der angeschlossenen Flächen, Verkehrsbelastung, Gewerbe, Wohnhaus, etc.)
- Bemessung der Versickerungsanlage/der Einleitung in das Gewässer
- Detailzeichnung der Versickerungsanlage/der Gewässereinleitung
- Querprofil/Schnitt durch die Versickerungsanlage/das Fließgewässer
Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, da der Baubeginn erst nach Erhalt der Erlaubnis erfolgen darf. Die Bearbeitungszeit für einen vollständig vorgelegten Antrag beträgt ca. 8 Wochen.
Anträge sind über die jeweiligen Stadtentwässerungsbetriebe einzureichen. Dort werden die örtlichen Besonderheiten geprüft, darunter u.a. Abwasserüberlassungspflicht und Festlegungen in Bauleitplänen.
Wenn Besonderheiten vorliegen, besonders bei Gewerbebetrieben, kann eine Kontaktaufnahme mit der Unteren Wasserbehörde vor Antragstellung sinnvoll sein.
Gibt es Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen?
Ja, die Hinderungsgründe sind z. B. unzureichende Grenzabstände oder schlechte Wasserdurchlässigkeit des Bodens.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Erlaubnis für Privatleute und kleinere Gewerbebetriebe | Gebuehr | 200,00 EUR | In aufwendigen Fällen kann sich die Gebühr erhöhen. Weiterhin entstehen Kosten für das Erstellen der Antragsunterlagen und den Bau der Anlage |
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Zuständige Kontaktpersonen
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E-Mail: udo.kosiahn@rhein-erft-kreis.de
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