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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Kurzbeschreibung

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.

Beschreibung

Ein fabrikneues Fahrzeug mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder einer CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) soll zugelassen werden.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Ausweisdokumente
    (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
    Bei Zulassungen auf eine GbR: Von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) /Betriebserlaubnis und CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) + Rechnung, ggf. Datenbestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads oder vor Ort,nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers
    Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
  • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen formlose unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges aus einem anderen EU-Staat (siehe Download)

Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass der deutsche Fahrzeughändler/Autohaus keine Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigt, weil der Hersteller diese nicht erstellt hat. In diesem Fall ist eine CoC-Bescheinigung mit einer Bestätigung des Herstellers vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass es sich:
1. um ein Neufahrzeug handelt und
2. für das betreffende Fahrzeug keine Fahrzeugdokumente erstellt worden sind.

Zulassungen mit einem Gutachten nach § 13 EG-FGV können samstags nicht durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (z.B. kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad).

Kann ich mein Fahrzeug auch bei der Behörde meines Zweitwohnsitzes zulassen?
Nein, die Fahrzeugzulassung ist nur bei dem Straßenverkehrsamt des Hauptwohnsitzes möglich.

Woher weiß ich, ob mein finanzierter Fahrzeugbrief schon vorliegt?
Finanzierte Fahrzeugbriefe

Name Typ Kosten
Zulassung $kosten.typ 30,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.