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Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert von bebauten oder unbebauten Grundstücken bzw. Rechten an Grundstücken
Beschreibung
Sie erhalten Informationen zu Umsatz- und Preisentwicklungen von Immobilien, Bodenrichtwerte und Durchschnittswerte für bebaute Grundstücke. Zusätzlich werden auf Antrag Verkehrswertgutachten erstellt.
- § 193 BauGB
- § 45 GrundWertVO NRW
Für ein Verkehrswertgutachten wird ein online bzw. schriftlicher Antrag benötigt. Antragsberechtigt sind Eigentümer und ihnen gleichgestellte Personen.
Informationen wie
- Bodenrichtwerte,
- Immobilienrichtwerte,
- Grundstücksmarktberichte
sind im Internet kostenlos unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Verkehrswertgutachten: ab 1.400 EUR + 0,2% des ermittelten Verkehrswertes zzgl. MwSt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16282
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E-Mail: romina.pries@rhein-erft-kreis.de
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-16281
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