Fahrzeug abmelden
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden)?
Bitte beachten Sie: Für die Abmeldung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich.
Tipp: Wenn Ihr Kennzeichen ab Oktober 2015 im Rhein-Erft-Kreis ausgegeben wurde und über verdeckte Sicherheitscodes verfügt, können Sie die Abmeldung bequem online durchführen:
➜ jetzt online abmelden (i-Kfz)
Beschreibung
Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse:
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Die Außenstelle Hürth verfügt nicht über eine eigene Poststelle. Sendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.
Hinweis für Ihren Besuch:
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche ein.
Seien Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin vor Ort.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Für die Abmeldung benötigen Sie:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Kennzeichenschild/er
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Falls das Fahrzeug gestohlen wurde: Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
Die Abmeldung erfolgt direkt bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde.
Internetbasierte Fahrzeugabmeldung (i-Kfz)
Sie möchten Ihr Fahrzeug bequem online abmelden?
So funktioniert’s Schritt für Schritt:
➜ „i-Kfz – So funktioniert’s“
Fragen zur Online-Zulassung?
Schreiben Sie uns gerne an: i-kfz@rhein-erft-kreis.de
Darf ich mein Fahrzeug zugelassen verkaufen?
Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden, da erst dann die Steuerpflicht endet.
Benötige ich eine Vollmacht für die Abmeldung?
Nein – es reicht aus, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder mitzubringen.
Fahrzeugschein verloren – kann ich trotzdem abmelden?
Ja, sofern das Fahrzeug im Rhein-Erft-Kreis zugelassen ist. Der Verlust kann vor Ort erklärt werden.
Hinweis: Wenn der Halter nicht selbst kommt, benötigen wir eine Vollmacht + Ausweis.
Ein Ersatzfahrzeugschein wird ausgestellt – ggf. mit Zusatzkosten von 5,10 € und separatem Termin.
Dürfen die Schilder vorher entsiegelt werden?
Nein – bitte warten Sie die Anweisung unserer Mitarbeitenden vor Ort ab.
Darf ich mit den entsiegelten Schildern noch fahren?
Informationen hierzu finden Sie unter: Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen
Wer informiert Zoll und Versicherung?
Das übernimmt die Zulassungsbehörde automatisch für Sie.
Kann ich Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen abmelden?
Ja – eine Abmeldung ist bundesweit möglich, wenn Fahrzeugschein und Schilder vorliegen.
Kann ich ein auswärtiges Kennzeichen auf ein neues Fahrzeug übertragen?
Nein – das ist nur bei BM-Kennzeichen möglich.
Kann ich mein BM-Kennzeichen behalten?
Ja – es wird nach der Abmeldung für ein Jahr reserviert.
Für die spätere Wiederverwendung fällt eine Reservierungsgebühr von 12,80 € an.
Kann ich mein BM-Kennzeichen am selben Tag auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Ja, gegen eine Mehraufwandsgebühr von 12,80 €.
Eine Weiterfahrt mit dem alten Fahrzeug ist danach nicht mehr erlaubt.
Darf ich die alten Kennzeichenschilder wiederverwenden?
Ja – sofern sie in gutem Zustand sind (reflektierend, nicht rostig, gut lesbar, keine scharfen Kanten).
Kann ich mein Fahrzeug im Ausland abmelden?
Nein – das ist nicht möglich. Die Abmeldung muss vor dem Export erfolgen.
Was tun bei Fahrzeugdiebstahl im Ausland?
Melden Sie den Diebstahl bei der deutschen Polizei und lassen Sie das Fahrzeug abmelden.
Eine ausländische Anzeige reicht nicht aus.
Was tun, wenn ich mein angemeldetes Fahrzeug verkauft habe und das Kennzeichen behalten will?
Das alte Fahrzeug muss zuerst abgemeldet werden.
Kann jedes Fahrzeug online abgemeldet werden?
Nur wenn das Kennzeichen seit dem 01.10.2015 im Rhein-Erft-Kreis ausgegeben wurde und verdeckte Sicherheitscodes enthält. Ältere Fahrzeuge müssen vor Ort abgemeldet werden.
Leistung | Gebühr |
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Fahrzeug abmelden | 16,50 € |
Samstagszuschlag je Vorgang | +9,00 € |
Ersatzfahrzeugschein | +5,10 € (bei Verlust) |
Kennzeichenreservierung | +12,80 € (BM-Kennzeichen) |
Mehraufwand bei Übertragung | +12,80 € |
Hinweis:
Die Gesamtkosten können je nach Fall leicht variieren (z. B. bei Ersatzdokumenten oder besonderen Kennzeichenwünschen).
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
Mehr zur Registrierung über BundID erfahren