Entsorgung eines Altfahrzeugs (Verwertungsnachweis)
Kurzbeschreibung
Sie möchten Ihr Altfahrzeug umweltgerecht entsorgen?
Geben Sie es kostenlos bei einer anerkannten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb ab. Dort erhalten Sie den erforderlichen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, wenn Sie das Fahrzeug abmelden möchten.
Beschreibung
Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an die folgende Adresse:
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Die Außenstelle Hürth hat keine eigene Poststelle. Postsendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.
Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Kennzeichenschilder
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Verwertungsnachweis eines zertifizierten Demontagebetriebs
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Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Sie möchten Ihr Fahrzeug endgültig abmelden, weil es verwertet wurde?
Das müssen Sie wissen:
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Nur zertifizierte Betriebe dürfen Altfahrzeuge entgegennehmen und entsorgen.
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Der Demontagebetrieb stellt Ihnen den Verwertungsnachweis aus. Dieser ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen.
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Eine Wiederzulassung des Fahrzeugs ist ausgeschlossen, wenn bekannt ist, dass es verwertet wurde oder im EU-Ausland als Altfahrzeug behandelt wurde.
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Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und L5e dürfen ohne Verwertungsnachweis nicht endgültig abgemeldet werden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FZV).
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Eine ordnungswidrige Entsorgung (z. B. Abstellen im Wald oder auf öffentlichen Flächen) kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.
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Der Verwertungsnachweis dient als offizieller Nachweis über die umweltgerechte Entsorgung Ihres Fahrzeugs.
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Ohne diesen Nachweis ist eine endgültige Stilllegung nicht möglich.
Leistung | Gebühr | Beschreibung |
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Altfahrzeug / Verwertungsnachweis | kostenfrei | Die Abgabe bei einem zertifizierten Betrieb ist kostenlos. |
Samstagszuschlag | 9,00 € je Vorgang | Bei Terminen am Samstag fällt ein Zusatzbetrag an. |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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