Wartungsarbeiten

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Entsorgung eines Altfahrzeugs (Verwertungsnachweis)

Kurzbeschreibung

Sie möchten Ihr Altfahrzeug umweltgerecht entsorgen?

Geben Sie es kostenlos bei einer anerkannten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb ab. Dort erhalten Sie den erforderlichen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, wenn Sie das Fahrzeug abmelden möchten.

Beschreibung

Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an die folgende Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Die Außenstelle Hürth hat keine eigene Poststelle. Postsendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.

Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

  • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Demontagebetriebs

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Sie möchten Ihr Fahrzeug endgültig abmelden, weil es verwertet wurde?

Das müssen Sie wissen:

  • Nur zertifizierte Betriebe dürfen Altfahrzeuge entgegennehmen und entsorgen.

  • Der Demontagebetrieb stellt Ihnen den Verwertungsnachweis aus. Dieser ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

  • Eine Wiederzulassung des Fahrzeugs ist ausgeschlossen, wenn bekannt ist, dass es verwertet wurde oder im EU-Ausland als Altfahrzeug behandelt wurde.

  • Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und L5e dürfen ohne Verwertungsnachweis nicht endgültig abgemeldet werden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FZV).

  • Eine ordnungswidrige Entsorgung (z. B. Abstellen im Wald oder auf öffentlichen Flächen) kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

  • Der Verwertungsnachweis dient als offizieller Nachweis über die umweltgerechte Entsorgung Ihres Fahrzeugs.

  • Ohne diesen Nachweis ist eine endgültige Stilllegung nicht möglich.

Leistung Gebühr Beschreibung
Altfahrzeug / Verwertungsnachweis kostenfrei Die Abgabe bei einem zertifizierten Betrieb ist kostenlos.
Samstagszuschlag 9,00 € je Vorgang Bei Terminen am Samstag fällt ein Zusatzbetrag an.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Hinweis

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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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