Wartungsarbeiten

BIS: Suche und Detail

Adressänderung Fahrzeugschein (Umzug im Kreisgebiet)

Kurzbeschreibung

Sie sind innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umgezogen? Dann müssen Sie auch die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen.

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich.

Tipp: Alternativ können Sie die Zulassung auch bequem online durchführen:
➜ Adressänderung online (i-Kfz) 

Privatpersonen können diese Änderung – mit Ausnahme der Städte Bergheim und Hürth – direkt im örtlichen Rathaus erledigen.

Firmen, juristische Personen sowie Bürgerinnen und Bürger aus Bergheim und Hürth müssen sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises wenden.

Beschreibung

Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Immer erforderlich:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung

  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument des Vollmachtgebers

Zusätzlich erforderlich bei Sonderfällen:

  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis des Geschäftsführers

  • Bei Zulassung auf eine GbR: Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen Person

  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Sie können die Adressänderung im Fahrzeugschein auch bequem online durchführen:

So funktioniert’s Schritt für Schritt:
„i-Kfz – So funktioniert’s“ 

Fragen zur Online-Zulassung?
Schreiben Sie uns gerne an: i-kfz@rhein-erft-kreis.de

  • Eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.

  • Die Adresse im Fahrzeugschein muss aktuell sein, bei Nichtbeachtung kann es bei Kontrollen oder Versicherungsangelegenheiten zu Problemen kommen.

Wann muss die Anschrift geändert werden?
Unmittelbar nach dem Umzug – bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde oder im zuständigen Rathaus erfolgt die Änderung vor Ort.

Vorlagepflicht HU-Bericht:
Der Prüfbericht der Hauptuntersuchung ist im Original vorzulegen – auch dann, wenn die HU im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Dies entfällt nur bei Neufahrzeugen, die noch keiner HU unterzogen werden mussten

Leistung Gebühr  Beschreibung
Adressänderung Fahrzeugschein   11,10 €  Änderung bei Umzug innerhalb des Kreises
Samstagszuschlag 9,00 € je Vorgang Gilt bei Terminen am Samstag

Zuständige Einrichtungen

Hinweis

Hinweis: Für unsere Onlinedienste genügt die Registrierung mit E-Mail und Passwort über die BundID.
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
Mehr zur Registrierung über BundID erfahren