Adressänderung Fahrzeugschein (Umzug im Kreisgebiet)
Kurzbeschreibung
Sie sind innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umgezogen? Dann müssen Sie auch die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen.
Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich.
Tipp: Alternativ können Sie die Zulassung auch bequem online durchführen:
➜ Adressänderung online (i-Kfz)
Privatpersonen können diese Änderung – mit Ausnahme der Städte Bergheim und Hürth – direkt im örtlichen Rathaus erledigen.
Firmen, juristische Personen sowie Bürgerinnen und Bürger aus Bergheim und Hürth müssen sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises wenden.
Beschreibung
Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Immer erforderlich:
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Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
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Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument des Vollmachtgebers
Zusätzlich erforderlich bei Sonderfällen:
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Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis des Geschäftsführers
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Bei Zulassung auf eine GbR: Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen Person
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Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Sie können die Adressänderung im Fahrzeugschein auch bequem online durchführen:
So funktioniert’s Schritt für Schritt:
➜„i-Kfz – So funktioniert’s“
Fragen zur Online-Zulassung?
Schreiben Sie uns gerne an: i-kfz@rhein-erft-kreis.de
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Eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.
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Die Adresse im Fahrzeugschein muss aktuell sein, bei Nichtbeachtung kann es bei Kontrollen oder Versicherungsangelegenheiten zu Problemen kommen.
Wann muss die Anschrift geändert werden?
Unmittelbar nach dem Umzug – bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde oder im zuständigen Rathaus erfolgt die Änderung vor Ort.
Vorlagepflicht HU-Bericht:
Der Prüfbericht der Hauptuntersuchung ist im Original vorzulegen – auch dann, wenn die HU im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Dies entfällt nur bei Neufahrzeugen, die noch keiner HU unterzogen werden mussten
Leistung | Gebühr | Beschreibung |
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Adressänderung Fahrzeugschein | 11,10 € | Änderung bei Umzug innerhalb des Kreises |
Samstagszuschlag | 9,00 € je Vorgang | Gilt bei Terminen am Samstag |
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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