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Fahrzeugschein ändern- Umzug im Kreisgebiet

Beschreibung

Bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist neben der Anmeldung des Wohnsitzes beim städtischen Einwohnermeldeamt auch die Änderung des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.

Dies ist für Privatpersonen (natürliche Personen) - bis auf die Städte Bergheim und Hürth - bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen möglich.

Alle anderen (Stadt Bergheim, Stadt Hürth, GmbH, Einzelgewerbe, Vereine usw.) müssen die Anschriftenänderung in der Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises durchführen.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung). Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassung auf eine GbR die Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

Die Berichtigung der Fahrzeugdokumente muss unmittelbar nach dem Umzug erfolgen.

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde oder im Rathaus wird die Anschriftenänderung durchgeführt.

Vorlagepflicht des Hauptuntersuchungsberichtes

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.

Muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) auch geändert werden?

Nein, die Vorlage und Änderung des Briefes ist nicht erforderlich

Name Typ Kosten Beschreibung
Umschreibung Fahrzeugschein Gebuehr 11,10 EUR Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

Zuständige Einrichtungen