Wartungsarbeiten

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Ausfuhrkennzeichen beantragen (für Fahrzeugexport ins Ausland)

Kurzbeschreibung

Sie möchten Ihr Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.

Bitte beachten Sie: Für die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens müssen Sie persönlich vor Ort erscheinen.
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Das Fahrzeug muss bei der Vorsprache ebenfalls vor Ort sein.

Beschreibung

Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Die Außenstelle Hürth verfügt über keine eigene Poststelle und kann keine Postsendungen bearbeiten.

Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung

  • Ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (vom Halter unterschrieben, nur das offizielle Formular wird akzeptiert)

  • Bei ausländischer Bankverbindung: IBAN und BIC

  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb)

  • Ggf. Kennzeichenschild/er, wenn Fahrzeug bereits zugelassen

  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Firmenfahrzeugen + Ausweisdokument des Geschäftsführers

  • Bei Zulassung auf eine GbR: Gewerbeanmeldungen und Ausweisdokumente aller beteiligten Personen sowie Haftungserklärung zur verantwortlichen Person

  • Einverständnis bei Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle

  • Fahrzeug muss bei Vorsprache vor Ort sein (Vorzeigen eines Bildes der eingestanzten Fahrgestellnummer am Schalter vorab erforderlich)

  • Eigentumsnachweis

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke bei innergemeinschaftlichem Erwerb (Downloadbereich)

Bitte rechnen Sie bei Ihrem Termin mit Wartezeiten, Zeit für die Fahrzeugvorführung und das Prägen der Kennzeichenschilder.

Für die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Bevollmächtigung ist ausgeschlossen.

Das Fahrzeug muss anhand der Fahrgestellnummer vor Ort identifiziert werden. Die Vorführung des Fahrzeugs ist vor der Zulassung zwingend erforderlich.

Das Ausfuhrkennzeichen ist rechts mit einem roten Balken versehen, in dem das Ablaufdatum eingestanzt ist.

Vorlagepflicht Hauptuntersuchungsbericht:
Der Original-Hauptuntersuchungsbericht ist vorzulegen, auch wenn das Datum der nächsten Untersuchung in der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist. Ausgenommen sind Neufahrzeuge, die noch nicht vorgeführt werden mussten.

Muss das Fahrzeug vor Ort sein?
Ja, die Vorführung des Fahrzeugs ist zwingend erforderlich.

Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?
Mindestens 14 Tage bis maximal 1 Jahr.

Kann ich ein Ausfuhrkennzeichen ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen?
Ja, wenn sich das Fahrzeug im Rhein-Erft-Kreis befindet.

Leistung Gebühr Beschreibung
Grundgebühr 34,60 € Die Gebühr setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen und wird individuell vor Ort berechnet.
Wunschkennzeichen/Plakette     ggf. Mehrkosten                            Bei Wunschkennzeichen oder Feinstaubplakette erhöht sich die Gebühr.
Samstagszuschlag 9,00 € je Vorgang            Zusatzgebühr bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes.

Hinweis

Hinweis: Für unsere Onlinedienste genügt die Registrierung mit E-Mail und Passwort über die BundID.
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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