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Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen)

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein historisches (H-)Kennzeichen für ein Oldtimer-Fahrzeug beantragen?

Das ist möglich, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist – gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung.

Bitte beachten Sie: Für die Beantragung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich.

Beschreibung

Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an die folgende Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Die Außenstelle Hürth hat keine eigene Poststelle. Postsendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.

Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)

Immer erforderlich:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Gültiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU)

  • Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Formular vor Ort oder unter „Downloads“)

  • Ggf. Kennzeichenschilder

  • Ggf. Prüfbericht der Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)

Nur erforderlich, wenn zutreffend:

  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer),
    – nur wenn das Fahrzeug vorher ein Saisonkennzeichen hatte

Bei Vertretung zusätzlich:

  • Vollmacht

  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers

Bei Firmenzulassung:

  • Handelsregisterauszug

  • Gewerbeanmeldung

  • Ausweis des Geschäftsführers

Bei Zulassung auf eine GbR:

  • Ausweisdokumente aller Beteiligten

  • Gewerbeanmeldung aller Beteiligten

  • Formlose, von allen unterschriebene Haftungserklärung: Wer soll als verantwortliche Person eingetragen werden?

  • eVB-Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt

Bei Zulassung auf Minderjährige:

Nur nach vorheriger Rücksprache mit der Zulassungsstelle möglich.

Kombination mit Saisonkennzeichen möglich:
Historische Kennzeichen können mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.

Youngtimer:
Fahrzeuge unter 30 Jahren (sog. Youngtimer) erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen.

Steuerregelung:
Für Oldtimer mit H-Kennzeichen fällt eine pauschale Kfz-Steuer an. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Hauptzollamt über die genaue Höhe.

Eintrag im Fahrzeugschein/-brief:
Die H-Kennung wird in beiden Fahrzeugdokumenten mit aufgenommen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Historisches Kennzeichen Gebuehr 27,00 EUR Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden. Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
Leistung Gebühr
Historisches Kennzeichen             ab 27,00 €*

 

* Die genaue Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelfaktoren zusammen (z. B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette) und wird vor Ort individuell berechnet.
Samstagszuschlag: Bei Terminen am Samstag fällt ein Zusatzbetrag von 9,00 € je Vorgang an.

Hinweis

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