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Historisches Kennzeichen
Beschreibung
Ein Oldtimerkennzeichen kann 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, sofern das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist (Siehe Downloads, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert).
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), nur wenn das Fahrzeug vorher ein Saisonkennzeichen hatte. Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
- ggf. Kennzeichenschild/er
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
- Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird das H-Kennzeichen zugeteilt, sofern das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.
Eine Kombination aus historischem Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.
Gilt das Historische Kennzeichen auch für sogenannte Youngtimer?
Nein, denn unter Youngtimer versteht man in der Regel Fahrzeuge, die erst 20 Jahre alt sind. Das Historische Kennzeichen kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.
Muss für Fahrzeuge mit "H"-Kennzeichen auch Kfz-Steuer gezahlt werden?
Ja, je nach Fahrzeugart muss ein jährlicher Pauschalbetrag gezahlt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt über die Höhe der Pauschalbeträge.
Wird das "H" für das historische Fahrzeug auch in den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II eingedruckt?
Ja, auf dem Fahrzeugbrief wird die Kennzeichenkombination mit dem "H" eingetragen. Auf dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I wird das "H" ebenfalls mit der Kennzeichenkombination abgebildet.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Historisches Kennzeichen | Gebuehr | 27,00 EUR | Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden. Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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