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EU Feuerwaffenpass

Beschreibung

Die vorübergehenden Mitnahme von erlaubnispflichtigen Waffen, die bereits in eine WBK eingetragen sind, in einen Mitgliedstaat der EU kann mit einem Europäischen Feuerwaffenpass für maximal 5 Jahre erteilt und 2 mal verlängert werden.
Abgelaufene Feuerwaffenpässe können nicht verlängert werden und sind der Behörde zurückzugeben.
Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen.
  •  § 32 WaffG i.V.m. § 33 AWaffV

Zuständige Einrichtungen