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Besonders geschützte Tiere anmelden (Artenschutz bei Haustierhaltung)
Beschreibung
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie
Artgeschützte Tiere müssen unverzüglich angemeldet werden, d.h. innerhalb eines Monats nach Inbesitznahme bei Fremdzugängen und innerhalb von drei Monaten bei Eigenzuchten.
Müssen artgeschützte Tiere zwingend an- und abgemeldet werden?
Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, werden beschlagnahmt oder eingezogen.
Welche Tiere sind artgeschützt?
Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.
Bei der An- und Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13931
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