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Altlastenkataster Auskunft
Beschreibung
Der Rhein-Erft-Kreis führt ein sogenanntes Altlastenkataster. Hier enthalten sind alle vorliegenden Kenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte. Beispielsweise können vor dem Erwerb eines Grundstückes über das Altlastenkataster nützliche Informationen eingeholt werden. Auskünfte können an den jeweiligen Grundstückseigentümer erteilt werden oder es muss eine Erklärung des Eigentümers vorgelegt werden, dass eine entsprechende Auskunft erteilt werden darf.
Die Rechtsgrundlagen stellen das Umweltinformationsgesetz sowie das Bundesbodenschutzgesetz, die Bundesbodenschutzverordnung und das Landesbodenschutzgesetz NRW dar.
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Unterschrift sowie folgenden Unterlagen:
- Aktuelle Adresse des Grundstückes
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Flurkarte (soweit vorhanden)
- Einverständniserklärung des Eigentümers
- Gerichtsauftrag (soweit vorhanden)
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Altlastenkataster Auskunft | Gebuehr | kostenfrei |
Die Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand. Liegen keine Eintragungen im Kataster vor und ist der Antrag vollständig, so ist die Auskunft kostenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für technischen Umweltschutz Abfallwirtschaft/Bodenschutz/Abgrabungen
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-17071 - E-Mail:
info@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17062
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E-Mail: sonja.wolf@rhein-erft-kreis.de
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17051
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17054
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E-Mail: ruth.schmitz@rhein-erft-kreis.de
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17056
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