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Altlastenkataster Auskunft

Beschreibung

Der Rhein-Erft-Kreis führt ein sogenanntes Altlastenkataster. Hier enthalten sind alle vorliegenden Kenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte. Beispielsweise können vor dem Erwerb eines Grundstückes über das Altlastenkataster nützliche Informationen eingeholt werden. Auskünfte können an den jeweiligen Grundstückseigentümer erteilt werden oder es muss eine Erklärung des Eigentümers vorgelegt werden, dass eine entsprechende Auskunft erteilt werden darf.

Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Unterschrift sowie folgenden Unterlagen:

  • Aktuelle Adresse des Grundstückes
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Flurkarte (soweit vorhanden)
  • Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Gerichtsauftrag (soweit vorhanden)  

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.

Name Typ Kosten
Altlastenkataster Auskunft Gebuehr kostenfrei

Die Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand. Liegen keine Eintragungen im Kataster vor und ist der Antrag vollständig, so ist die Auskunft kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen