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Gewerblicher Güterkraftverkehr
Beschreibung
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht für den innerdeutschen Bereich. Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht ist erlaubnispflichtig. Die Genehmigung wird für 10 Jahre erteilt, für den innerdeutschen Bereich kann die Erlaubnis danach dann unbefristet erteilt werden.
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
- Antragsvordruck
- Auszug aus dem Handelsregister und/oder Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den/die Unternehmer/Gesellschafter und (wenn vorhanden) Geschäftsführer
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- Finanzamt des Betriebssitzes
- Berufsgenossenschaft
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital)
- Nachweis der fachlichen Eignung
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Anhörung der zu beteiligenden Stellen, Dauer ca. 2 Wochen.
Muss der Unternehmer selbst den Nachweis der fachlichen Eignung besitzen?
Nein, er kann eine Person zum Verkehrsleiter bestellen. Der Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis und die fachliche Eignung der Person sind vorzulegen. Ein Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind ebenfalls erforderlich.
Der antragstellende Unternehmer hat Nachweise zu seiner persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit vorzulegen. Ebenso ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen. Die persönliche Vorsprache des Antragstellers/der Antragstellerin ist bei der Erstbeantragung grundsätzlich erforderlich.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr | Verwaltungsgebuehr | zwischen 300,00 und 500,00 EUR | je nach Aufwand |
Beglaubigte Abschrift | Gebuehr | 80,00 EUR |
Der Antragsteller hat die Kosten für die Bescheinigungen, für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu tragen.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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