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Großraum- und/oder Schwertransport
Beschreibung
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten und Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Die Erlaubnis berechtigt zu Fahrten auf öffentlichen Straßen.
- Antragsvordruck
- Ausnahmegenehmigung(en) gem. § 70 StVZO
Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgt eine Anhörung der betroffenen Behörden binnen 2 Wochen.
Aufgrund der Anhörung ist der Antrag mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn zu stellen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Erlaubnis | Gebuehr | zwischen 30,00 und 390,00 EUR | Die Höhe der Gebühr richtet sich nach verschiedenen Kriterien |
Falls für den Transport Polizeibegleitung, eine Begleitung durch Verwaltungshelfer oder die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der DB Netz AG notwendig ist, fallen hierfür weitere Kosten an.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13623
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E-Mail: ute.abts@rhein-erft-kreis.de
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13619
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13626
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