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Anwärterbefugnis und Fahrlehrererlaubnis Klasse BE

Beschreibung

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis (zunächst als Angestellter einer Fahrschule).

  • Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)
  • Fahrlehrer-ausbildungsordnung (FahrlAusbO)
  • Vorsprache nur mit Termin möglich
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • ärztliches Zeugnis für Klasse C1 gem. Anlage 5 Nr. 1 FeV
  • augenärztliches Zeugnis gem. Anlage 6 Nr. 2.2 FeV; nicht älter als 1 Jahr
  • Ablichtung des EU-Kartenführerscheins
  • Nachweis über die Vorbildung gem. § 7 FahrlG
  • eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Teilnahme an einem Lehrgang
  • erweitertes Führungszeugnis, das bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden muss (Um dieses zu beantragen, erhalten Sie ein Anforderungsschreiben der Führerscheinstelle.)

Die Anwärterbefugnis und anschließende Fahrlehrererlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber

  • mindestens 21 Jahre alt ist
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Fahrlehrers als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
  • die Fahrerlaubnis der Klassen B seit mind. 3 Jahren (keine Probezet) und Klasse BE
  • innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist
  • die fachliche Eignung durch Prüfungen gem. § 8 FahrlG nachgewiesen hat

Vor einer persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

Nach bestandener fachpraktischer Prüfung und schriftlicher, mündlicher Fachkundeprüfung wird die Anwärterbefugnis, befristet für 2 Jahre, erteilt (§ 9 FahrlG).
Nach weiterer Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule und Bestehen der Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht wird die unbefristete Fahrlehrererlaubnis erteilt.

Name Typ Kosten
Anwärterbefugnis / Fahrlehrererlaubnis $kosten.typ 45,20 EUR

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen