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Mofa Betriebserlaubnis
Beschreibung
Ein neues Mofa/Mopped soll erstmalig am Straßenverkehr teilnehmen.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
- Betriebserlaubnis vom Fahrzeughersteller
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug wird bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde erteilt.
Die Betriebserlaubnis für zum Beispiel ein Mofa ist vergleichbar mit dem Fahrzeugschein bei einem PKW. Sie ist mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorzulegen.
An wen wende ich mich, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?
Der Fahrzeughersteller stellt bei Verlust grundsätzlich eine Ersatzbetriebserlaubnis aus. Die Zulassungsbehörde muss für das Ersatzdokument erneut die Betriebserlaubnis erteilen.
Was mache ich, wenn der Hersteller nicht helfen kann oder nicht mehr existiert?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte sofort an die Zulassungsbehörde. Diese prüft den Sachverhalt. Sofern erforderlich, wird ein Auftrag für ein TÜV für die Ausstellung von Ersatzfahrzeugdokumenten erstellt.
Ist eine Umschreibung (bei Verkauf, etc.) meines Mofas notwendig?
Ein Kleinkraftrad (Mofa) muss nicht umgeschrieben werden. Der/die neue Eigentümer/in muss sich nur ein eigenes Versicherungskennzeichen bei seiner/ihrer Versicherung holen.
An wen wende ich mich, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?
Der Fahrzeughersteller stellt bei Verlust grundsätzlich eine Ersatzbetriebserlaubnis aus. Die Zulassungsbehörde muss für das Ersatzdokument erneut die Betriebserlaubnis erteilen.
Was mache ich, wenn der Hersteller nicht helfen kann oder nicht mehr existiert?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte sofort an die Zulassungsbehörde. Diese prüft den Sachverhalt. Sofern erforderlich, wird ein Auftrag für ein TÜV für die Ausstellung von Ersatzfahrzeugdokumenten erstellt.
Ist eine Umschreibung (bei Verkauf, etc.) meines Mofas notwendig?
Ein Kleinkraftrad (Mofa) muss nicht umgeschrieben werden. Der/die neue Eigentümer/in muss sich nur ein eigenes Versicherungskennzeichen bei seiner/ihrer Versicherung holen.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Betriebserlaubnis Mofa | $kosten.typ | 39,50 EUR |
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
-
- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
-
- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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