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Fahrerbescheinigung
Beschreibung
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Drittstaates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass der Unternehmer eines Güterkraftverkehrsunternehmens seinen Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, rechtmäßig beschäftigt.
- Antragsvordruck
- Aufenthaltserlaubnis
- Arbeitserlaubnis
- Kopie des Führerscheins
- Kopie des Sozialversicherungsausweises
Der antragstellende Unternehmer muss Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sein. Der Fahrer muss im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein. Der antragstellende Unternehmer muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen.
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Erteilung sofort.
Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Fahrerbescheinigung | $kosten.typ | 100,00 EUR | Erteilung der Fahrerbescheinigung, einschließlich einer beglaubigten Abschrift |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13611
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