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Fahrerkarte

Beschreibung

Die (digitale) Fahrerkarte ersetzt die frühere "Tachoscheibe". Sie speichert die Informationen des Fahrtenschreibers während der Nutzung des Fahrzeuges.

  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Vorsprache nur mit Termin möglich
  • Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • EU-Kartenführerschein
  • Fahrerkarte, sofern vorhanden
  • ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund

Nach Antragstellung wird die Fahrerkarte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt. Innerhalb einer Woche wird Ihnen die Fahrerkarte von dort aus zugeschickt.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig neu beantragt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier, Stichwort Fahrerkarte.

Fahrerlaubnis-Fristen im Zusammenhang mit Corona (siehe Link).

Die Beantragung im Rhein-Erft-Kreis ist nur bei der Führerscheinstelle möglich. Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein (ggf. noch umzutauschen oder zu verlängern).

Kann ich den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein gleichzeitig beantragen?
Ja, das ist sogar Voraussetzung.

Muss ich zur Beantragung der Fahrerkarte persönlich vorsprechen?
Ja. Zuständig für die Beantragung ist die Führerscheinstelle in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Ab wann kann eine neue Fahrerkarte beantragt werden?
Eine neue Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.

Was tun, wenn die Fahrerkarte defekt ist?
Falls die Fahrerkarte einen Herstellungsfehler hat, wird diese nach Abgabe bei der Führerscheinstelle vom Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos ersetzt. Andernfalls wird die Fahrerkarte gebührenpflichtig ersetzt.

Wird im Falles des Verlustes bei Beantragung einer Ersatz-Fahrerkarte eine Zwischenbescheinigung ausgestellt?
Ja. Dies ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber die Führerscheinstelle handhabt dies so.

Muss ich bei einem neuen Kartenführerschein auch die Fahrerkarte neu beantragen?
Nein. Es gibt keine Vorschrift, wonach die letzte Zahl des Kartenführerscheins, die Ausfertigungszahl, mit der Angabe auf der Fahrerkarte übereinstimmen muss. Sollten Sie dennoch eine Anpassung wünschen, haben Sie bei Antragstellung die ausgelesene Fahrerkarte abzugeben.

Wo beantrage ich eine Werkstatt- oder Unternehmerkarte?

Werkstatt- und Unternehmerkarten
gemäß Fahrpersonalverordnung (FpersV) zu beantragen bei:

Bezirksregierung Münster
48653 Coesfeld

Anträge werden online für den Arbeitsschutz NRW,
gestellt unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de
(unter Service, Anträge online stellen, Transport-Kontrollgerätekarten: Zur Online-Antragstellung)Telefonhotline: 0211/8371920.

Für Weiteres zur Fahrpersonalverordnung, insbesondere bei Fragen zum Fahrtschreiber, ist die Bezirksregierung zuständig, in dessen Bezirk der Unternehmer seinen Sitz hat.

Für den Rhein-Erft-Kreis wäre das die

Bezirksregierung Köln
Bereich Arbeitszeit Kraftfahrer (AZK)
Telefon: 0221/147-0.

Name Typ Kosten Beschreibung
Fahrerkarte $kosten.typ 46,00 EUR bei Zusendung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen