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Mietwagengenehmigung
Beschreibung
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist mit Taxen oder Mietwagen möglich. Mietwagen dürfen sich, im Gegensatz zu Taxen, nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Mietwagen müssen nach jeder Fahrt grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmers zurückkehren. Für Mietwagen besteht keine Beförderungspflicht, der Fahrpreis ist frei vereinbar, ist aber über einen Wegstreckenzähler zu ermitteln.
- Personenbeförderungsgesetz
- BerufszugangsVO für den Straßenpersonenverkehr
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr-
unternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Antragsvordruck
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Gesellschaftervertrag)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den/die Unternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- des zuständigen Finanzamtes
- der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
- des Trägers der Sozialversicherung (Krankenkasse)
- der Berufsgenossenschaft für Verkehr
- der Bauaufsicht
- Eigenkapitalbescheinigung
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis der Hauptuntersuchung und Prüfbescheinigung des Eichamtes
- Stellplatznachweis am Betriebssitz
Der Antragsteller (Unternehmen oder Einzelunternehmer) muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen.
Die Dauer für das vorgeschriebene Anhörverfahren (Anhörung der zu beteiligenden Stellen) beträgt 14 Tage.
Kann ich beliebige viele Genehmigungen beantragen?
Bei Mietwagen gibt es im Gegensatz zu den Taxen keine Beschränkung in der Anzahl der Genehmigungen.
Der Unternehmer hat Nachweise zu seiner persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit vorzulegen.
Ebenso ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen.
Bei der Antragstellung ist wegen Unterschriftleistung und ergänzender Informationen grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich (Termine nach telefonischer Vereinbarung).
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Mietwagengenehmigung | $kosten.typ | 100,00 EUR |
erhöhter Aufwand | $kosten.typ | 300,00 EUR |
weiteres Fahrzeug | $kosten.typ | 40,00 EUR |
Der Antragsteller hat die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu tragen.
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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