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Geschützte Tiere kennzeichnen
Beschreibung
Auf Grundlage der Bundesartenschutzverordnung sind die meisten artgeschützten Tiere zu kennzeichnen.
Vögel tragen i.d.R. geschlossene Fußringe, wobei diese von bestimmten Verbänden ausgegeben werden. Streng geschützte Reptilien wie z.B. europäische Landschildkröten werden meist durch Fotodokumentation gekennzeichnet. Streng geschützte Säugetiere können mit Mikrochip-Transponder versehen werden.
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie
Müssen artgeschützte Tiere zwingend gekennzeichnet werden?
Ja, mit Ausnahme besonders geschützter Reptilien, Amphibien und Säugetiere. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist ein Identifikationsnachweis und belegt zusammen mit den Dokumenten die legale Herkunft.
Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist einzelfallabhängig und wird per Gebührenbescheid festgesetzt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Verwaltung/Untere Jagdbehörde
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13931
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