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Grüne Kennzeichen
Beschreibung
Von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Einige Fahrzeuggruppen (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger für Sportzwecke) bekommen kraft Gesetz/Verordnung grüne Kennzeichen. Andere (z.B. Land und/oder Forstwirtschaft, Kombiverkehr) erhalten auf Antrag ein grünes Kennzeichen.
Die mitzubringenden Unterlagen sind den entsprechenden Dienstleistungsvorgängen (siehe Verwandte Dienstleistungen) zu entnehmen.
Diese können jedoch im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise (z. B. Nachweis über anerkannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen durch das Hauptzollamt) zu ergänzen sein.
Wer trifft die Entscheidung zur Steuerbefreiung?
Die Entscheidung über die Steuerbefreiung fällt das jeweils zuständige Hauptzollamt.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Grüne Kennzeichen | $kosten.typ | 27,00 EUR |
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.
Bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes sind je Vorgang 9 Euro zusätzlich zu erheben.
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"
- Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus der EU
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Technische Daten Kraftfahrzeug ändern
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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