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Wechselkennzeichen

Beschreibung

Mit dem Wechselkennzeichen besteht die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge unter „einem“ Kennzeichen zu führen.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
  • Kennzeichenschild/er
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
  • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll

Kann ich das Wechselkennzeichen für mein Auto und mein Motorrad nutzen?

Nein, das Wechselkennzeichen ist nur für Fahrzeuge gleicher Fahrzeugklassen bestimmt, d.h. PKW - PKW, Motorrad - Motorrad, Anhänger - Anhänger. Die Angaben zur Fahrzeugklasse finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter den Positionen "J" und "4".

Habe ich durch das Wechselkennzeichen Kosten gespart (Versicherung, Finanzamt)?

Die Versicherungsgesellschaften haben zugesichert, Wechselkennzeichen bei der Prämienberechnung zu berücksichtigen.
Das Finanzamt erhebt für beide Fahrzeuge die KFZ-Steuer im vollem Umfang.

Samstags ist eine Zuteilung nicht möglich!

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.