Amtsärztliche Untersuchung
Beschreibung
Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
- Auftragsschreiben vom Dienstherren/ Dienstherrin
- Personalausweis
- Impfausweis
- Anamnesebogen vom Gesundheitsamt (zum Ausfüllen bei Downloads zu finden)
- Ärztliche Befunde wie (beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.)
- ggf. betriebsmedizinische Untersuchungsergebnisse (für spezielle Berufsgruppen)
Wer wird begutachtet?
Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben und in ein Beamtenverhältnis übernommen werden sollen.
Was wird begutachtet?
- Amtsärztlicher Dienst:
Gutachten werden im amtsärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:
- Einstellungen,
- Dienstfähigkeiten,
- Heilmaßnahmen,
- Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
- Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
- Beihilfefragen,
- sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage,
- Prüfungsbefreieungen für Staatsexamen im Krankheitsfall
- Sozialärztlicher Dienst
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.
Geprüft werden zum Beispiel:
- Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
- Ernährungszulagen (auf Anforderung z.B. durch das Jobcenter),
- Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
- Durchführung von Heilmaßnahmen (auf Anforderung z.B. durch das Sozialamt der Städte),
- Wohnungsproblemen,
- Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen
Anträge zum sozialärztlichen Dienst können nur durch das zuständige Sozialamt Ihrer Stadt eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Sozialamt.
Die amtsärztliche Untersuchung ist eine medizinische Begutachtung des Bewerbers. Sie wird angewendet, wenn es zum Beispiel um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geht, bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit oder die Versetzung in den (frühzeitigen) Ruhestand.
Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.
Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Termine nur nach Vereinbarung !!
Sekretariate für Terminvereinbarungen:
Für die Städte Brühl, Frechen, Wesseling, Elsdorf und Kerpen:
- 02271 83 15327
- 02271 83 15311
Für die Städte Bedburg, Pulheim, Bergheim, Hürth und Erftstadt:
- 02271 83 15329
- 02271 83 15344
Je nach Untersuchungsumfang gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises.
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Zuständige Einrichtungen
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Gesundheitsamt
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- E-Mail:
53@rhein-erft-kreis.de
- E-Mail:
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Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-15319
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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