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Amtsärztliche Begutachtung bei besonderem Förderbedarf

Beschreibung

Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Feststellung und Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf.

  • Schulgesetz des Landes NRW, § 12 AO-SF
  • Gelbes Untersuchungsheft
  • Impfpass
  • ausgefüllten Anamnesebogen
  • ärztliche und/ oder psychologische Befundberichte über Ihr Kind, Zeugnisse 

Während der Schulzeit können sich für den einzelnen Schüler eine Vielzahl von Problemen ergeben. Manchmal ist es in dem Zusammenhang hilfreich, einen möglichen besonderen Förderbedarf überprüfen zu lassen.

Die Überprüfung kann durch die Eltern oder die Schule beim Schulamt beantragt werden. Im Verlauf dieses Verfahrens stellt die Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durch eine Untersuchung im Gesundheitsamt fest, ob gesundheitliche Gründe die Schulschwierigkeiten verursachen.

Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des medizinischen Gutachtens und der pädagogischen Beurteilung der Schule über den sonderpädagogischen Förderbedarf und -ort.

Die Untersuchung findet in der schulärztlichen Sprechstunde im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt, sobald es durch das Schulamt damit beauftragt wird.

Die Einladung zu den Untersuchungen erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Bedburg und Elsdorf 

  • Frau Genth
  • Frau Lendewi
  • Frau Kaumanns-Rüttgers

Frechen

  • Frau Bergmann 
  • Frau Conste
  • Frau Delonge

Wesseling

  • Frau Klatt
  • Frau Dietsch
  • Frau Roos

Kerpen

  • Frau Centiner
  • Frau Görgens
  • Frau Glasmacher

Pulheim

  • Frau Dr. Münstermann
  • Frau Ostendor
  • Frau Bündenbender

Bergheim

  • Frau Thoiss
  • Frau Döge
  • Frau Wellauer

Erftstadt

  • Frau Kubin
  • Frau Hoffmann
  • Frau Woopen

Hürth

  • Frau Trepper-Börner
  • Frau Pielen
  • Frau Nerger

Brühl

  • Frau Wellauer
Name Typ Kosten
Amtsärztliche Begutachtung $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen