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Baustelle einrichten
Beschreibung
Baumaßnahmen, die sich auf die Straße (Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen) auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.
Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze, in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.
Formloser Antrag mit folgenden Antragsinhalten:
- Art des Vorhabens
- Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
- Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
- Antragsteller mit Name und Anschrift
- Verantwortlicher für die Verkehrsicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
- Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung mit einem formlosen Antrag beantragen.
Ansprechpartner der kreisangehörigen Städte:
- Stadt Bedburg
Herr Heinrichs
Tel.: 02272/402-615
g.heinrichs@bedburg.de - Stadt Bergheim
Tel.: 02271/89-0
verkehr@bergheim.de - Stadt Brühl
Tel.: 02232/79-0
verkehr@bruehl.de - Stadt Elsdorf
Tel.: 02274/709-0
strassenverkehrsbehoerde@elsdorf.de - Stadt Erftstadt
Tel.: 02235/409-0
strassen@erftstadt.de - Stadt Frechen
Tel.: 02234/501-0
verkehr@stadt-frechen.de - Stadt Hürth
Tel.: 02233/53-0
ordnungsamt@huerth.de - Stadt Kerpen
Tel.: 02237/58-0
ordnungsamt@stadt-kerpen.de - Stadt Pulheim
Herr Freimuth
Tel.: 02238/808-680
tiefbauamt@pulheim.de - Stadt Wesseling
Herr Feuersänger
Tel.: 02236/701-1224
tfeuersaenger@wesselings.de
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Verkehrsrechtliche Genehmigung | $kosten.typ | zwischen 30,00 und 300,00 EUR | Preis abhängig von Umfang und Ortstermin |
Die für die Verkehrssicherung benannte Person muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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