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Behindertenberatung

Beschreibung

Individuelle Problemlösungen bieten wir in unserer Beratung für geistig und körperlich behinderte Menschen und deren Angehörige.

Die Behindertenberatung des Gesundheitsamtes ist eine Pflichtaufgabe laut Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Behindertenberatung des Rhein-Erft-Kreises im Gesundheitsamt berät Behinderte und ihre Angehörigen und sucht nach individuellen Lösungswegen unter anderem bei

  • Integrationsmöglichkeiten,
  • zukunftsorientierter Lebensplanung,
  • allgemeinen Eingliederungshilfen,
  • medizinischen Heil- und Hilfsmitteln,
  • Früh- und schulischer Förderung,
  • beruflichen Eingliederungshilfen,
  • Vermittlung von Hilfsangeboten Dritter,
  • Finanzierungswegen aufzeigen und erörtern,
  • behindertengerechten Wohnmöglichkeiten und Umbauten,
  • Unterbringungsmöglichkeiten (ambulant, stationär),
  • Koordinierung von Mehrfachhilfen,
  • Assistenzleistungen,
  • integrative/behinderungsspezifische Freizeitangebote,
  • allgemeiner Beratung zur Pflegebedürftigkeit.

Diese Leistungen sind nur ein Teil der Beratungsangebote. Wir kooperieren mit verschiedenen Ämtern und Einrichtungen z.B. den Sozialämtern, den Jugendämtern, dem Sozialärztlichen Dienst, Fachärzten, Förderschulen, Kindergärten, Kurkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken oder Versicherungsämtern.  Wir bieten bedarfsorientierte Hilfen und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Einrichtungen, Institutionen und die Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Integration von Menschen mit Behinderung.  Da die Zahl der Hilfebedürftigen und die der Hilfs- und Förderungsangebote für Menschen mit Behinderung stetig steigt, ist die Behindertenberatung des Gesundheitsamtes bemüht, die Anliegen der Hilfebedürftigen, zu koordinieren, um ihnen den Weg zu verschiedenen Ämtern und Einrichtungen möglichst zu ersparen.

Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung vergeben.

Zuständige Einrichtungen